Kinderwunschbehandlung

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Geschrieben von Bella0708 am 25.03.2015, 1:14 Uhr

verlängerte Embryokultur

Also wir haben uns eigentlich nie selbst darüber Gedanken machen müssen, weil ich da der Ärztin vertraut hab, was sie empfohlen hat.

Bei der 1. ICSI hatte ich nur 2 befruchtete EZ, die ich als 8-Zeller zurück bekommen hab. Bei der 2. ICSI hatte ich 4 befruchtete EZ, die alle in die Verlängerung gingen und alle super aussahen. Habe dann 2 frisch (negativ) und 2 im Kryoversuch zurück bekommen.

Hab mich mit dem Embryonenschutzgesetz noch nie auseinander gesetzt, da mögliche Strafen ja nicht mich als Patientin treffen und ich davon ausgehe, dass deutsche Ärzte sich an die Gesetze halten. Aber wenn es mit dem "nicht verwerfen dürfen von Blastos" so streng wäre, würde ja kein Arzt mehr befruchte EZ in die Verlängerung schicken, als transferiert werden sollen.

Soweit ich weiß (stand glaube ich in dem Patientenblatt, dass wir vorher unterschreiben mussten) dürfen die überzähligen Blastos auf jeden Fall eingefroren werden. Das geht dann auch mit dem Gesetz konform. Ich frag mich nur grad, was mit den Kryo-Blastos passiert wäre, wenn der dFrischversuch geklappt hätte? Egal ob es 1 oder 2 Kinder geworden wären, hätte ich eine weitere Schwangerschaft auf Grund meines Alters nicht mehr gewollt. Hab mir ehrlich gesagt nie Gedanken darum gemacht, was dann mit den Kryo-EZ passiert wäre...

Abgesehen davon, dass jeder mit seinem Gewissen vereinbaren muss, was er/sie macht, dürfte es aus rechtlicher Sicht (für die Ärtze) unproblematisch sein, diese Kryo-Blastos irgendwann auch zu verwerfen, wenn die potenziellen Eltern keine Kinder mehr wünschen. Es kann ja auch medizinische Gründe haben, weshalb es keine weitere Schwangerschaft geben darf oder die Eltern trennen sich oder ein Elternteil verstirbt... Also was ich meine: die Auslegung des Embryonenschutzgesetzes ist aller Wahrscheinlichkeit nach recht unpräzise/schwammig, so dass es diese Ausnahmen wohl gibt. Ich würde mich jedenfalls weiter nach den Empfehlungen meine Ärztin richten.

 
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