Elternforum Erster Kinderwunsch

Insemination und kein Festvertrag

Insemination und kein Festvertrag

NuschK

Hallo ihr Lieben, Wir versuchen seit 4 Jahren ein Baby zu bekommen Im September ist die erste Insemination Jedoch ist das große Problem, dass ich noch keinen Festvertrag habe und wahrscheinlich werde ich ab Januar meine Stunden reduzieren müssen und auf Teilzeit gehen, weil es dem Unternehmen nicht gut geht Nun überlege ich die ganze Zeit, ob es jetzt schlau ist schwanger zu werden (ich weiß, dass die erste Insemination vielleicht auch nicht erfolgreich sein muss) oder ob es schlauer ist einen Festvertrag (auch wenn Teilzeit) abzuwarten? Kann ich in der Schwangerschaft, ohne einem festen Vertrag, gekündigt werden? Ich muss ja auch sofort Bescheid sagen, wenn ich von der Schwangerschaft erfahre. Davor habe ich auch schiss, weil ich auch weiß, dass zu einer Fehlgeburt kommen kann Habt ihr Erfahrungen? Liebe Grüße und freue mich auf die Rückmeldungen


xwhtrs

Antwort auf Beitrag von NuschK

Hey. Sobald ich weiß, darf dich kein Arbeitgeber kündigen, wenn du schwanger bist. Denn dann bist du im Mutterschutz. Lg


Nan89

Antwort auf Beitrag von NuschK

Hallo, Kündigen kann man dich noch im ersten Trimester und erst nach 3 Monaten hast du den Kündigungsschutz. Weswegen es ratsam wäre erst den Unbefristeten Vertrag zu bekommen. Auch wenn es so rum nervt. Kenne ich zu gut nur so bist du eben am besten aufgehoben. Ich habe einen Unbefristeten Festvertrag bin auch schon lange im Betrieb (8Jahre) wurde dann Schwanger hatte tatsächlich eine FG und blieb Zuhause ca. 10 Monate Krankgemeldet wegen Psyche. Auch das wäre ohne Festvertrag nicht möglich gewesen. Hab es wesentlich einfacher als Kollegen mit Jahresverträgen die z.b. auch kein Recht haben wieder zu kommen. Manchmal ist der Vernünftige Weg eben der extrem unangenehme. Alles Gute dir Freundliche Grüße Nan89 (SSW20)


Schmetterfink

Antwort auf Beitrag von NuschK

Sobald du schwanger bist, besteht (in Deutschland) Kündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG). "§ 17 Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. während ihrer Schwangerschaft, 2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und 3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung," Das gilt ohne Frist (also keinesfalls erst ab dem 4. Monat) und sogar rückwirkend - wenn du also in der 9. SSW gekündigt würdest und bis dahin deine Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt hättest, könntest du dann melden, dass du schwanger bist und die Kündigung wäre unwirksam. Du musst deine Schwangerschaft auch nicht mitteilen, wenn du nicht gerade in einem Bereich arbeitest, in dem du besonders gefährdet bist. Ich habe meinem Hauptarbeitgeber meine Schwangerschaft in der 17. SSW mitgeteilt (zumindest meinen Vorgesetzten, an die Personalabteilung gehen die Unterlagen erst in der 18. SSW), in meinem Nebenjob werde ich noch bis zur 23. SSW warten, dort warte ich (nach 13 Jahren...) auf meinen ersten unbefristeten Vertrag, den lasse ich mir nicht entgehen (ich möchte während der Elternzeit dort wieder einsteigen)! Der Kündigungsschutz gilt äquivalent auch für Änderungskündigungen (machen AG ja gerne zur Stundenreduzierung, wenn es ihnen in den Kram passt). Befristete Verträge sind dabei natürlich immer problematisch. Die dürfen in der Schwangerschaft einfach mit der Befristung auslaufen, gekündigt werden dürfen sie aber genau so wenig wie unbefristete Verträge. Ist denn dein Vertrag jetzt bis zum Jahresende befristet und müsstest du davon ausgehen, dass er nicht verlängert wird, falls du bis dahin schwanger bist? Bist du in einem Bereich, wo du die Schwangerschaft melden musst, weil du besonders gefährdet bist (hebst du schwer? arbeitest du im Labor mit fruchtschädigenden Stoffen? arbeitest du mit Kleinkindern ohne vollen Impfschutz oder z.B. in der Pflege und unterliegst besonderen Coronaregularien?)? Besonders problematisch werden befristete Verträge, falls durch den Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Damit steht man nach Vertragsende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat entsprechend keinen Anspruch auf ALG I. Allgemeine Beschäftigungsverbote durch den AG betrifft das nicht, ein neuer AG könnte das ja anders sehen bzw. die Schwangere so einsetzen, dass sie nicht ins BV gehen muss, damit wäre man wieder vermittelbar. Sonst sind sie nur "doof", wenn sie während der Schwangerschaft auslaufen, wenn man nichts neues findet, dann zählen die arbeitslosen Monate mit 0€ fürs Elterngeld. Oder eben wenn sie in der Elternzeit auslaufen, dann hat man eben keinen Job, in den man danach zurückkehren kann. Inseminationen können dauern 2019 waren wir mit der dritten Erfolgreich, 2021 mit der siebten (chemische Schwangerschaft) und 2022 jetzt mit der insgesamt elften (die sieben in 21 eingerechnet). Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch viel Glück dabei!


Marlis1987

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Hey, wenn du ab Januar weniger Geld verdienst, dann ist das Elterngeld ja auch total wenig. Könnt ihr euch das leisten?


Vanessa0909

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Er darf dich bis zu dem Zeitpunkt an dem dein befristeter Vertrag ausläuft nicht kündigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er dir aber auch keinen festvertrag anbieten wenn du bis dahin schwanger sein solltest. So denken die meisten AG. Ich habe bis zu meinem festvertrag gewartet, so ist man nämlich auf der sicheren Seite.


Renilein9

Antwort auf Beitrag von NuschK

Wenn du im Januar deine Stunden reduzierst, läuft die jetzige Befristung also bis Dezember? Es wurde ja bereits mehrfach gesagt, dass du in der Schwangerschaft vor Kündigung geschützt bist. Nicht jedoch vor auslaufenden Verträgen. Dein AG muss deinen Vertrag also nicht verlängern, wenn dieser ausläuft.