Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von Stuff84 am 18.09.2014, 20:08 Uhr

Eigentlich ganz einfach

Wenn dein Beruf für dein ungeborenes gefährlich ist, dann wirst du ein BV bekommen, entweder von deinem Chef oder deinem Arzt.

Dein Chef ist verpflichtet es dir auszusprechen wenn eine Gefahr besteht.

Mit der Schwangerschaft bist du unkündbar, also lass dich nicht unter Druck setzen mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung.

 
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