Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von IngeA am 21.03.2015, 21:27 Uhr

Zuzahlung bei Arzneimittel für Kinder

Es ist wie Lole sagt:
Man muss unterscheiden zwischen Zuzahlung und Mehrkosten.
Zuzahlung gibt es bei Kindern unter 12 Jahren nicht.
Mehrkosten muss man zahlen, wenn man nicht das günstigste Medikament (bei gleichem Wirkstoff, gleiche Wirkstoffstärke, gleiche Packungsgröße, gleiche Indikationszulassung) nimmt.

Wenn der Arzt also z.B. Penicillin Trockensaft verordnet, bekommst du den Trockensaft der günstigsten Firma, bzw. der Firma, mit dem deine KK einen Rabattvertrag hat. Hat der Arzt "aut idem" durchgekreuzt, musst du die Mehrkosten zu dem günstigsten Präparat selbst zahlen.
Wenn du selbst auf ein anderes Präparat bestehst, musst du in Vorkasse treten und die Kopie des Rezeptes und die Rechnung bei der KK einreichen und bekommst dann den "Festbetrag" minus Verwaltungskosten erstattet.

LG Inge

 
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