Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Jana287 am 19.02.2015, 13:07 Uhr

betreuungszeit während elternzeit bei ikind

gefunden bei www.kitagutschein-berlin.de

"Muss ich Veränderungen in meiner Familiensituation melden?

Nein, es sei denn diese tritt zwischen Erteilung des Gutscheins und Betreuungsbeginn ein. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann das Jugendamt den Bedarf überprüfen, ansonsten kann auch z.B. bei Eintritt von Arbeitslosigkeit weiterhin ein Ganztagsplatz in Anspruch genommen werden. Wenn Eltern mehr Betreuungszeit für Ihr Kind haben oder eine Beitragsreduktion vornehmen lassen wollen, müssen sie dies natürlich dem Jugendamt melden. "
(§ 7,6 KitaFöG und § 3,3 VO KitaFöG)

 
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