BGH: Höherer Unterhaltsanspruch für Kinder, die den Kindergarten ganztätig besuchen
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) führen zusätzliche Kosten für einen entsprechenden Kindergartenplatz zu höheren Unterhaltszahlungen für das Kind. Wie der BGH erklärte, sind die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung nicht im üblichen Unterhalt enthalten. Im konkreten Fall muss nun ein Vater mit zusätzlichen Zahlungen für seine 2001 geborene Tochter rechnen (BGH, Urteil vom 05.03.2008, Az. XII ZR 150/05)
Kind zu spät aus Kita abgeholt - Eltern müssen zahlen
Wird das Kind zu spät aus dem Kindergarten abgeholt ist dieser berechtigt, die Eltern dafür zur Kasse zu bitten, so ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes in Gießen (AZ: 8 E 1490/07). Ein Elternpaar hatte dagegen geklagt, dass die Gemeinde Langgöns eine Gebühr einforderte, weil sie ihr Kind erst elf Minuten nach Ende der Betreuungszeit aus dem Kindergarten abholten. Die Klage wurde nun abgewiesen, da das Gericht entschied, dass diese Gebühr rechtmäßig sei.
Laut Gebührensatzung der Gemeinde gilt, dass Kinder grundsätzlich pünktlich aus den Kindertagesstätten abgeholt werden müssen. Wer sich verspätet muss mit Betreuungsgebühren in Höhe von zehn Euro pro angefangener Viertelstunde rechnen. Begründet wird dies von der Gemeinde mit zusätzlichen Personalkosten. Die Eltern sahen das anders und werteten die Gebühr als Geldstrafe, für die es keine Ermächtigungsgrundlage gebe.
Das Gericht sah die Gebühr auf eine ausreichende Satzungsgrundlage gestützt. Sie werden von der Gemeinde für eine zusätzliche Leistung erhoben und sei auch in ihrer Höhe nicht zu beanstanden. Die Kammer ließ die Berufung gegen das Urteil zu.
Unfall im Kindergarten: Bei Arzt oder Kita melden
Ein Sprung vom Klettergerüst, auf der Rutsche hängen geblieben - im Kindergarten kann es schnell mal ein Unfall geben. Verletzt sich ein Kind im Kindergarten, sollte das in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Denn Kinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert.
Wenn dort oder auf dem Weg in die Kita ein Unfall geschieht, übernimmt die Versicherung die Kosten, erklärt Melanie Lorenz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin. Die Eltern sollten beim Arztbesuch auf den Unfallort hinweisen. Dann rechnet der Arzt mit der Unfallkasse ab, erläutert Lorenz. Ist dem Kind aber nichts Schlimmes passiert, verzichten die Eltern meist auf den Arztbesuch.
Aber auch in diesem Fall ist es wichtig, dass der Unfall mit Datum und Hergang in der Kita in einem sogenannten Verbandbuch eingetragen wird. "Das erhalten die Einrichtungen kostenlos von der Unfallversicherung", sagt Lorenz. Sollte es durch einen Bagatellunfall doch zu Folgeschäden kommen, könnten diese so mit dem nicht angezeigten Unfall in Verbindung gebracht werden. Das ist wichtig, damit die Unfallkasse auch später aktiv wird.