Vertragrücktritt Tageseltern

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Vertragrücktritt Tageseltern

Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Rücktritt von einem Betreuungsvertrag mit einer Tagesmutter. Der Vertrag wurde letzte Woche unterschrieben. Die Eingewöhnung hat am Montag begonnen. Der Betreuungsvertrag beginnt am 01.03.2013. Kann von diesem Vetrag jetzt noch. zurückgetreten werden? (Natürlich nur aus wichtigem Grund - Kind fühlt sich nicht wohl, Mutter fühlt sich nicht wohl, Krippenplatz mit besserer Lage oder besseren Betreuungszeiten ist kurzfristig frei, o.ä.) Vielen Dank für Ihre Antwort! Grüßle, Bine

von Bine774 am 20.02.2013, 14:23


Antwort auf: Vertragrücktritt Tageseltern

Hallo Bine, wenn das Kind sich nicht bei der Tagesmutter wohl fühlt und Sie (!) kein Vertrauen zur Tagesmutter aufbauen können, dann macht eine Betreuung keinen Sinn. Sprechen Sie mit der Tagesmutter schnellstmöglich – am besten ohne Beisein Ihres Kindes – darüber. Sie werden die Stunden der Eingewöhnung bezahlen und ein Schreiben dabeihaben, in dem Sie schriftlich vom noch nicht in Kraft getretenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Ich weiß nicht wie alt Ihr Kind ist. Schauen Sie sich jedoch besser den angebotenen Kitaplatz genau an und überlegen Sie, ob die größere altersgemischte Gruppe Ihrem Kind gut tut. Weit unter 3jährige Kinder können sich leichter in einer Kleingruppe bei einer Tagesmutter einleben, als in einer 15 Kinder starken Kitagruppe. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 23.02.2013