Recht auf GANZTAGS-Betreuung?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Recht auf GANZTAGS-Betreuung?

Hallo Frau Ochel-Mascher, ich habe schon im Internet gesucht und nichts gefunden bzw. viel zu viel gefunden, aber trotzdem keine richtige Antwort. Ich möchte ab Juni - wenn meine Tochter ein Jahr ist - wieder arbeiten. Mein Arbeitsplatz ist 55 km entfernt, sodaß ich ganztags (aber nicht jeden Tag) arbeiten möchte. Für ggfs. vorkommende Krankheitstage, Überschneidungen, Ferien usw. habe ich Schwiegereltern und Schwägerin, die sich - wenn ich so weit weg bin - um meine Maus kümmern können. Ich wohne sehr ländlich - und dachte bisher ich habe Glück, denn im Nachbarort (2km) wurde eine sehr hübsche Kinderkrippe neu gebaut und sowohl das Umfeld als auch die Erzieherinnen entsprechen (soweit ich das von "außen" beurteilen kann) meinen Wünschen / Anforderungen. Leider hat diese Krippe nur bis 13 Uhr geöffnet, was mit meinen Arbeitszeiten nicht kompatibel ist. Nun zu meiner Frage: Dieses Gesetz, was einen KitaPlatz-Rechtsanspruch plant, handelt es sich da um einen Ganztags-Anspruch oder hat meine Gemeinde mit dem Halbtags-Angebot ihr Soll erfüllt? Bei Nachfrage nach Ganztagsbetreuung wurde mir mitgeteilt, dass "angeblich" kein Bedarf wäre (ich wäre die erste, die nachfragt). Das kann ich aber nicht glauben, da in der Nachbargemeinde (8 km entfernt) es sogar eine Warteliste für Ganztageskinder gibt. Hier könnte ich mich wohl auch anmelden, aber es werden die "eigenen" Kinder bevorzugt, sodaß ich wohl keine guten Chancen habe. In der Halbtagskrippe habe ich einen Platz sicher, müsste aber die Schwiegereltern jeden Tag "belästigen", was ich nicht will. Da wir sehr ländlich wohnen, "darf" ich einen Termin mit dem Bürgermeister machen und mit ihm selbst sprechen. Es wird wohl gewünscht, dass ich (und möglichst viele weitere Mütter) sich vorab fest anmelden, dann werden Erzieherinnen eingestellt. Ich kann mir aber keinen Job suchen, wenn die Betreuung nicht gesichert ist. Für mich ist das irgendwie die falsche Logik. Erst sollte ich die Betreuung haben und dann kann ich nach nem Job gucken. Für mein Gespräch mit dem Bürgermeister brauche ich daher wohl noch ein paar Argumente. Können Sie mir helfen? Vielen Dank vorab. Liebe Grüße LittleX

von LittleX am 23.01.2013, 13:47


Antwort auf: Recht auf GANZTAGS-Betreuung?

Hallo LittleX, ja, ab Herbst wird das Gesetz „ Anspruch auf einen Betreuungsplatz“ zu haben in Kraft treten. Wenn Sie jedoch einen Kita aussuchen, der nur „Halbtags“ geöffnet hat, dann können Sie diesen auch nur halbtags nutzen. Sollte der nächste Vollzeitkindergarten weiter entfernt sein, dann müssten Sie diesen aufsuchen. Das Recht auf einen Betreuungsplatz kann aber auch bei einer qualifizierten Tagesmutter sein. Sie wird auf jedem Fall wesentlich flexibler auf Ihre Arbeitszeitwünsche eingehen können, als ein Kita. Dieses Gesetz „Anspruch auf einen Betreuungsplatz“ was in Kraft tritt wird jede Gemeinde/Stadt herausfordern. Wenn Sie Ihnen keinen Betreuungsplatz bieten können – egal ob Kita oder Tagesmutter -, dann haben Sie die Möglichkeit schriftlich zu klagen. Darauf müssen die Gemeinde/Städte dann reagieren. – Leider aber erst dann. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach, welche Möglichkeit es für Sie in Ihrem Einzugsgebiet gibt. Bevorzugen würde ich für Ihre so junge Tochter den Einstieg in einer kleinen familiären Tagespflegegruppe von max. 3 – 5 Kindern bei einer Tagesmutter. Sie kann auf jeden Fall individueller auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse Ihrer Tochter eingehen, als eine Kita mit einer Gruppenstärke von 10 bis 15 Kindern. Es ist ein absoluter Unterschied, ob Sie Ihre Tochter von Ihren Eltern/Schwiegereltern betreuen lassen, oder von einer qualifizierten Tagesmutter. Ihr Jugendamt wird Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter unterstützen können. Stellen Sie dort einen Antrag auf Tagespflege. Sie haben das Recht auf freie Wahl, welche Betreuung Sie für Ihre Tochter bevorzugen. Mit freundlichem Gruß Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 26.01.2013


Antwort auf: Recht auf GANZTAGS-Betreuung?

Noch zur Info: Ich wohne in Baden-Württemberg.

von LittleX am 23.01.2013, 13:47


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