Hallo, wir haben heute (01.10.14) eine Mail von unserer Tagesmutter bekommen wo sie schreibt, dass sie unseren Betreuungsvertrag kündigen muss, da ein Kind welches eigendlich in den Kindergarten sollte und bereits gekündigt hat nun doch nicht in den Kindergarten geht und sie ihn deswegen weiter betreuen muss. Die Betreuung von unserem Sohn sollte zum 01.01.15 beginnen. Kann Sie mit der Begründung kündigen mal abgesehen davon das die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat? Bei uns im Vertrag steht drinne, dass nach frühestens 6 Monaten mit 8 Wochen kündigungsfrist gekündigt werden kann. Da ich im Januar bereits wieder arbeiten wollte und dies auch so mit meinem Chef abgeklärt ist und wir auf die kurze Zeit sehr wahrscheinlich kein neuen Platz bekommen stellt sich un auch die Frage über Schadenersatz bei Nichterfüllung? Haben wir dazu eine Berechtigung? Grüße Kristin
von schmu am 01.10.2014, 17:34