Kita ab zwei oder in dem Monat bereits möglich?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Kita ab zwei oder in dem Monat bereits möglich?

Hallo. Meine Kinder sind 5 und fast zwei Jahre. Der kleine wird am 28.03.2014 zwei. Die Große geht schon länger in die Kita. Meine neue Arbeitsstelle geht ab 01.03.2014 los. Wir wohnen in Rheinland Pfalz (Kita kostenlos). Ab wann darf mein Kind die Kita besuchen? Sie nehmen noch keine Kinder unter zwei auf, weil sie sagen das sie hierfür noch n icht die Qualifikationen haben (und auch Platz). Vielen Dank vorab.

von Brinarina81 am 18.12.2013, 13:52


Antwort auf: Kita ab zwei oder in dem Monat bereits möglich?

Hallo Brinarina, ab dem 1.8.2013 habe Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Drittel der neuen Plätze soll im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden. Diese Neuerungen wurden durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) eingeführt. Leider haben jedoch noch nicht alle Kitas ausreichende Kapazitäten frei. Wenn Sie in Ihrem Einzugsgebiet keinen Kitaplatz finden, dann haben Sie auf alle Fälle die Möglichkeit einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter zu buchen. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt diesbezüglich weiterhelfen und stellen Sie dort einen Antrag auf „Tagespflege“. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 25.12.2013


Antwort auf: Kita ab zwei oder in dem Monat bereits möglich?

Hallo liebe Frau O-Mascher, zunächst einmal ein "frohes neues Jahr"! Leider hat unsere Kita zur Zeit nur eine Notunterkunft. Wir ziehen in das neue Gebäude im März diesen Jahres um, so ist es geplant. Dann haben sie die Kapazitäten für einjährige. Unser Sohnemann wird am 28.02. diesen Jahres zwei Jahre alt. Nun habe ich zwischenzeitlich eine neue Arbeitsstelle gefunden die ab 01.04. los geht. Nun stellt sich die Kita bzw. die neue Leitung quer. Daher habe ich noch drei kleine Fragen an Sie: 1. Gilt der Rechtsanspruch generell für einjährige oder nur für solche die ab 01.08.2012 geboren wurden? So etwas ähnliches sagte man mir beim Jugendamt, aber ich habe das gar nicht richtig verstanden, weil mein Sohn vor März ja auch noch ein Jahr alt ist und noch nicht zwei. 2. Die Kita will das ich VIER Wochen abrufbereit stehe. Meine Tochter ist bereits in der Kita. Sie ist fünf. Da da auch schon die Eingewöhnung nur einen Tag sogar dauerte und sie nie mir hinterhertrauerte, hoffe ich das es mit meinem Sohn genauso läuft. Aber vier Wochen ließen sich überhaupt nicht mit der Arbeit vereinbaren. 3. Sie lehnt generell ab ein Kind über Mittag nach 12.30 Uhr zu nehmen das grade eingeführt wurde. Aber unsere Kita Zeiten sind leider wirklich nicht so toll für halbtags Arbeiten. Wir leben auf dem Dorf. Wir fahren für die Arbeit alle locker 25 Min. Wenn ich von 8-12 Uhr arbeiten gehe dann kann ich schon sehr wahrscheinlich nicht pünktlich da sein. Inwieweit kann die Kita vier Wochen abverlangen abrufbereit zu stehen und habe ich einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz weil rein von der Fahrtzeit her nicht gewährleistet werden kann pünktlich da zu sein? Herzlichen Dank Brinarina

von Brinarina81 am 07.01.2014, 11:03


Antwort auf: Kita ab zwei oder in dem Monat bereits möglich?

Ich würde mich schleunigst (wenn nicht derzeit schon längst passiert) mit der Kitaleitung zusammen setzen und in Ruhe deine Situation schildern. Dein Sohn soll als eines der ersten Kinder in die neue Gruppe aufgenommen werden. Das wäre dann ab März 2014! Er ist dann zwar noch 1 (wird ja Ende des Monats 2), aber es geht nun mal nicht anders. Per Sondergenehmigung (bekommt bei der Gemeinde) ist das möglich (und die Gemeinde stellt so etwas relativ unproblematisch aus, insofern es anders nicht möglich ist, wegen deines Arbeitsplatzes). Deinen Arbeitsplatz trittst du dann zum 1.4. an. Dort würde ich ankündigen, dass du evtl. mal vorzeitig gehen musst, selbstverständlich die Fehlzeit nacharbeitest. Dass du nicht in 5 Minuten da sein kannst, dass sollte die Kita wissen. Natürlich sind 25 Minuten in so einem Moment lange, aber anders geht es nun mal nicht. Die 4 Wochen werden immer für eine Eingewöhnung gerechnet und wie du selbst schon schriebst, manchmal geht es schneller. Das mit dem Essen habe ich nicht so ganz verstanden. Er darf dort nicht essen während der Eingewöhnungszeit, zumindest nicht mittags? Je nachdem wie gut dein Sohn die erste Zeit dort übersteht: Spätestens ab dem 1.4 wird er dort Mittag essen müssen. So würde ich es der Leitung sagen und wie sie es dann managt, das ist dann nicht mehr dein Problem. Allerdings möchte ich dich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es sein kann, dass die Leitung all das ablehnt und der Eingewöhnung erst ab Vollendung des 2.Geburtstages zustimmt. Und leider kann sie auch damit bei der Gemeinde durchkommen. Für diesen Fall solltest du Oma, Opa, Tante, Onkel, die Nachbarin, etc haben, die dann das machen. Sicherlich nicht gerade optimal, aber durchaus durchführbar. Und am besten der Kitaleitung auch sagen, dass du dann aus beruflichen Gründen nicht kannst und dann X, Z, Y usw. es machen werden. Dein Sohn sollte allerdings zu allen Personen vertrauen haben. Vielleicht können ja wirklich die Großeltern anreisen, so für zwei Wochen. Meistens werden die Kitaleitungen dann doch hellhörig und wollen das nämlich nicht und lenken dann ein. Bsp. Eingewöhnung ab dem 15. usw.. Ansonsten, jetzt schon jemanden suchen, der im April deinen Sohn betreut bzw. eingewöhnt. Bei deinem Arbeitgeber wirst du wohl schon nachgehakt haben, ob dieser dich freistellen kann. Wobei das gar nicht gut aussieht und bitte nur als letztes Mittel machen. Wo ist denn der Papa zum Kind? Der kann sich doch Urlaub nehmen, Arbeitszeit verlegen, etc.. Wird dann eine stressige Zeit, leichter wäre Methode oben geschrieben, aber umsetzbar.

von Ani123 am 07.03.2014, 19:32


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