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Geschrieben von wolke76 am 02.07.2015, 13:08 Uhr

Wer haftet?

Die Frage ist doch, ob der andere es überhaupt war. Es gibt keine Zeugen, Punkt. Ein sonst auffälliges Kinbd als Sündenbock herzunehmen ist einfach. Wenn man das kleine Kerlchen mit Suggestivfragen "überfällt", kommt freilich die erwünschte Antwort.

Klar, er kann es gewesen sein. Vielleicht wollte er das bereits fallende Kind aber auch festhalten. Oder er ist einfach drangestoßen.

Dass die Erzieherinnen nicht jedes Kind in jeder Sekunde beaufsichtigen können, dürfte logisch sein. Nix mit Haftpflicht und Schmerzensgeld.

Das ist ein Fall für die private UV, wenn man eine mit entsprechender Kinderpolice hat. Ansonsten ist es ein einfacher Kindergarten Unfall, für dessen medizinische Versorgung die Unfallkasse der Kita aufkommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Manche kommen aber auch auf Ideen...

 
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