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Geschrieben von Johanna3 am 26.06.2015, 17:24 Uhr

Wer haftet?

Definitiv: Nein.

Die Eltern haben zum Zeitpunkt des Unglücks die Aufsichtspflicht an den Träger der Einrichtung übergeben - und dieser wiederum an die Erzieherinnen.

Da sind die Eltern des Kindes völlig außen vor.

 
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