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Geschrieben von dajoni77 am 26.06.2015, 13:59 Uhr

Wer haftet?

Hallo,weiß nicht ob ich überhaupt mit meinem Anliegen richtig bin,aber ich probier es einfach mal.Folgendes. mein sohn,6,ist in der Kita von einem Kletterbaum gefallen und hat sich den Rechten Unterarm gebrochen und das 6 Wochen vor Einschulung .Von den Erzieherinnen hat keiner den Hergang gesehen nur als es passiert ist sozusagen.Mein Sohn erzählte mir, das ein anderes Kind,was eh schon immer psyschisch auffällig ist und es schon öfters negative Vorfälle gab,ihn beim Klettern an den Bein gezogen hat und er deshalb sich nicht mehr halten konnte.Ich und auch die Erzieherin glauben unseren Sohn.Papa auf 180.ich sowieso,aber wir können es nicht ändern.Nun meine Frage,kann man dieses Kind über seine Eltern haftbar machen,also Schmerzensgeld über deren Haftpflicht.Wollte noch nicht gleich Anwalt einschalten weil ja sozusagen Aussage gegen Aussage steht.Immerhin ist mein Sohn jetzt über Wochen in vielen Dingen ziemlich eingeschränkt und muss auf vieles verzichten.Wir hoffen aber das es schnell und ohne Komplikationen verheilt.

 
39 Antworten:

Re: Wer haftet?

Antwort von blessed2011 am 26.06.2015, 14:11 Uhr

MMh, ich bin kein Fachmann, aber wie willst du die Eltern verklagen? Sie haben ja die Aufsichtspflicht auf den Kiga übertragen...und demnach müsste, bei grober Fahrlässigkeit/unterlassener Aufsichtspflicht der Kiga haften. Aber das liegt ja auch nicht vor, denn einen 6jährigen muss man als Erzierhin nicht die ganze Zeit beobachten.
Vllt. höchstens den anderen Jungen.
Ist das andere Kind behindert /Beeinträchtigt?

Und letztlich ist zwar schön, wenn man seinem Ärger und seiner Wut irgendwie Luft machen kann und einen Schuldigen findet. Aber vllt. lasst ihr erstmal sacken... Ein Armbruch in dem Alter dauert nicht soooo lange, d ahat er bestimmt noch was vom Sommer.
Ich kann euren Ärger total verstehen, aber Schmerzensgeld von deliktunfähigen Kindern? Vom Kiga? Ich seh da keine Chance!

http://www.baby-und-familie.de/gesundheit/Knochenbruch-beim-Kind-Wie-wird-behandelt-344637.html

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Re: Wer haftet?

Antwort von Johanna3 am 26.06.2015, 17:24 Uhr

Definitiv: Nein.

Die Eltern haben zum Zeitpunkt des Unglücks die Aufsichtspflicht an den Träger der Einrichtung übergeben - und dieser wiederum an die Erzieherinnen.

Da sind die Eltern des Kindes völlig außen vor.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 26.06.2015, 18:10 Uhr

Ja da habt ihr wohl Recht.Dann müsste ich mich wohl im Zweifelsfall an den Träger/Erzieher wenden.Mal schauen.Erstmal Krisensitzung am WE.Danke für eure Info.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 26.06.2015, 18:14 Uhr

Nein das andere Kind ist gesund,auser sehr sehr agressiv und eigentlich immer auf konfrontation,schlechte verbale Ausdrücke und eigentlich immer schlecht gelaunt.Aber ich glaube,der kann gar nichts für seine Art.Kann und will mir auch kein Urteil bilden woran es liegen könnte.Nur Vermuten.
Trotzdem Danke für die Info und dein verständniss.sicher heilt es schnell aber im Moment ist bei uns die Hölle.mein Sohn ist nur am Weinen,hängt an meinem Rockzipfel,habe auch noch einen Säugling,Papa kommt immer erst spät von Arbeit.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Littlecreek am 26.06.2015, 20:27 Uhr

Da haftet niemand. Außer, dass die Behandlung nicht von Eurer KK übernommen wird passiert gar nichts.
Das wird als Unfall behandelt und fertig.
Die Eltern haften nicht, da nicht anwesend. Außerdem ist es ein Trugschluß, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Die Erzieher bzw. der Kiga auch nicht, da freies Spiel im Garten nicht sekündlich überwacht werden kann/muss
Um Schmerzensgeld zu bekommen, müsste jemand angeklagt werden wegen Körperverletzung. Da das Kind nicht strafmündig ist, passiert definitiv gar nichts.
Mein Sohn hat sich im Kiga zweimal den Unterarm gebrochen. Das ist bedauerlich und natürlich verstehe ich auch die Wut, die dahinter steckt, aber ein solches Risiko besteht immer - egal wo

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Re: Wer haftet?

Antwort von Halluzinelle von Tichy am 26.06.2015, 21:00 Uhr

Da die Eltern des vermutlich unfallverursachenden Kindes die Aufsichtspflicht an den Kindergarten übergeben haben, musst Du Dich an den Träger der Einrichtung wenden. Dieser haftet allerdings auch nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wenn das unfallverursachende Kind nicht ständig ähnliches Verhalten an den Tag gelegt hat und eigentlich bisher selbständig gespielt hat ohne andere Kinder zu verletzen, müssen die Erzieherinnen ihn nicht ununterbrochen im Blick haben. Geht auch nicht bei so vielen Kindern. Dann war die Aufsichtspflicht im Rahmen des normal zu Erwartenden erfüllt. Dann haftet niemand.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Susanne.75 am 26.06.2015, 21:28 Uhr

Mir fällt es gerade schwer, den Gedankengang bis zum Schmerzensgeld nachzuvollziehen.
Das ist ein Kind! Ein Kindergartenkind! Die Folgen seines Handelns (Bruch) kann er nicht absehen. Auch wenn er wissen wird, dass er damit deinem Sohn wehtun kann. Selbst wenn Kinder richtig in Streit geraten sollten und dem andren bewusst weh tun, kann man doch nicht ernsthaft meinen, dass man dann für eines der Kinder Schmerzensgeld bekommt.

Mein Kind ist mit knapp drei im KiGa auch schon vom Baum gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Der Gips stört schnell kaum noch. Es gibt sogar welche, die nass werden dürfen.

Unfälle passieren. Und oft gibt es irgendwen, der zumindest etwas Schuld hat.
Wichtiger wärein eurem Fall, dem Jungen sein Handeln zu verdeutlichen und aktiv an Besserung zu arbeiten.

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Re: Wer haftet?

Antwort von niccolleen am 26.06.2015, 21:57 Uhr

Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Aber ich wuerde doch bedenken, dass unter Kindern immer wieder was passiert, und ein gebrochener Unterarm ist schlimm, aber nciht das Ende der Welt. In 2-3 Wochen ist alles wieder heil und dein Sohn hat dabei viel dazugelernt (auch wenn es nciht seine Schuld war). Die Einstellung, immer einen Schuldigen zu finden, hat in meinen Augen dazu gefuehrt, dass immer weniger Selbstverantwortung uebernommen wird, immer weniger Entscheidungsgewalt dem einzelnen dadurch anvertraut wird, und sehr vieles gar nicht mehr moeglich ist, weil erstmal geschaut wird, ob man ja alle Verantwortung abgeben kann. Finde ich schade, deinem sohn natuerlich gute Besserung.

lg
niki

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Re: Wer haftet?

Antwort von Ev71 am 26.06.2015, 22:25 Uhr

Schmerzensgeld?
Bei einem (sicherlich bedauerlichen und für deinen Sohn schmerzhaften) Kitaunfall?

Was vermittelst du deinem Kind da?
Alle gleich verklagen, möglichst viel Geld einsacken, dem "bösen" Verursacher erst mal richtig einen reinwürgen und einen deutlichen Stempel aufdrücken!!!

Wir sprechen hier von Kitakindern. Natürlich ist es nicht schön, wenn solche Unfälle passieren.
Wie fändest du es denn anders herum? Wenn dein Sohn sich mal nicht richtig verhält. Beim Spielen, vielleicht beim Fangen mal zu eifrig ist und ein anderes Kind fällt unglücklich.
Dessen Eltern fällt erst mal nichts anderes ein, als dich verklagen zu wollen und erst mal ordentlich Reibach aus dem Unfall schlagen zu wollen...

Ehrlich gesagt finde ich es schon krass, dass jemand auf die Idee kommt, unbedingt Geld aus einem banalen Kinderunfall schlagen zu wollen und gleich jemanden verklagen will. Ev.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 27.06.2015, 12:20 Uhr

Das ist ja das Problem.Seine Mutter nimmt ihn total in Schutz und sieht nicht ein,das ihr Sohn was schlechtes getan hat.Ihr tut nochnichteinmal unserSohn leid,hauptsache ihr Kind wird nicht beschuldigt,sie ist schon sehr oft mit der Kita angeeckt,sie kann nicht sachlich bleiben.Ihr wurde schon oft von der Kita nahegelegt,sich Hilfe zu holen,aber leider total uneinsichtig,fühlt sich angeriffen obwohl man es eihentlich gut meint.Es hätte auch das Genick sein können,aber sie dreht den spiess rum,ihr Kind trifft keine Schuld.SSchiebt es auf die Erzieher,was ich nicht so recht nachvollziehen kann.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 27.06.2015, 12:23 Uhr

Also lies erstmal mein Frage richtig bevor du losschiest.ich wollte nur wissen wer haftet?wenn mein Sohn sich das Genick gebrochen hätte,hätte ich wohl auch meinen Mund halten sollen oder wie?

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Re: Wer haftet?

Antwort von mucki26 am 27.06.2015, 14:18 Uhr

Oh oh.... er hat sich aber nicht das Genick geBrochen.
nu lass mal die Kirche im Dorf bitte. Aber ich muss gestehen, Evi hat schon recht, das war beim lesen nämlich auch mein Gedanke.
seih mal ehrlich zu dir, hätten hier alle geschrieben das die Eltern haftbar zu machen sind, und du schmerzensgeld bekommen kannst, würdest du doch auch zum Anwalt gehen.
Denn sonst würde man doch gar nicht auf die Idee kommen zu fragen.
Also hast du dir oder ihr euch vorhher auch schon gedanken dazu gemacht.
ich war auch erschüttert. Ich bin 35 Jahre, sowas hat es doch früher nicht gegeben.... Da kann ich ur mit dem Kopf schütteln
Ärgerlich ja, dein sohn hätte auch beim spielen fallen können.... nun war es der baum
so hoch war er sicher nicht, vielleicht waren auch och andere kinder drauf.
Meine Nichte habe ich vor zwei jahren aus der schule holen müssen, ihre Mama war arbeiten.
Sie ist auch vom Baum gefallen und hatte schmerzen das wir zum Arzt musste . Es war kein Bruch, aber niemand, weder ich , meine Schwester oder sonst wer aus der Familie wären auf die Idee gekommen wäre ein anderes Kind involviert gewesen über Schadensersatz nachzudenken.
und wofür? Für vepasstes Baden?

Deinem Sohn aber gute Besserung

LG

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Es ist doch gar nicht klar, dass es der Junge war

Antwort von Dreamie0609 am 27.06.2015, 22:08 Uhr

Das Kind ist unter 7, es haftet also nicht. Die Aufsichtspflicht wurde scheinbar auch nicht verletzt, also haftet auch die Kita nicht.

Außerdem gibt es keine Zeugen, es ist also gar nicht eindeutig der Junge gewesen. Es ist normal, dass du deinem Kind glaubst,traurig dass die Erzieher deinem Sohn eher glauben als dem anderem Kind (sie sollten eigentlich unparteiisch sein, da sie es nicht gesehen haben) und verständlich, dass die andere Mutter eben ihrem Sohn glaubt.

lg Dreamie, die zum Glück nicht verklagt wurde als Sohnemann einen Jungen, der seine Burg kaputt gemacht hat, geschubst hat. Das Kind ist doof gegen den Zaun gefallen und musste mit zwei Stichen genäht werden.

PS. Mein Sohn war vor zwei Wochen bei dem Jungen zum Kindergeburtstag eingeladen und sie haben nachdem Vorfall auch schnell wieder miteinander gespielt.

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Es ist doch gar nicht klar, dass es der Junge war

Antwort von Dreamie0609 am 27.06.2015, 22:08 Uhr

Das Kind ist unter 7, es haftet also nicht. Die Aufsichtspflicht wurde scheinbar auch nicht verletzt, also haftet auch die Kita nicht.

Außerdem gibt es keine Zeugen, es ist also gar nicht eindeutig der Junge gewesen. Es ist normal, dass du deinem Kind glaubst,traurig dass die Erzieher deinem Sohn eher glauben als dem anderem Kind (sie sollten eigentlich unparteiisch sein, da sie es nicht gesehen haben) und verständlich, dass die andere Mutter eben ihrem Sohn glaubt.

lg Dreamie, die zum Glück nicht verklagt wurde als Sohnemann einen Jungen, der seine Burg kaputt gemacht hat, geschubst hat. Das Kind ist doof gegen den Zaun gefallen und musste mit zwei Stichen genäht werden.

PS. Mein Sohn war vor zwei Wochen bei dem Jungen zum Kindergeburtstag eingeladen und sie haben nachdem Vorfall auch schnell wieder miteinander gespielt.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Tine1 am 27.06.2015, 22:09 Uhr

naja, ich wäre vermutlich zwar auch nicht auf die idee gekommen, schmerzensgeld zu verlangen. aber eine solche lappalie ist es nun meiner meinung nach auch nicht, wenn das kind von einem anderen kind während des kletterns am bein gezogen wird so dass es herunterfällt und sich den arm bricht. zumal es, wenn ich richtig gelesen hab, wohl ein 6-jähriger war, dem solche geafahren sicherlich durchaus bewusst sind bzw sein müssten.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 28.06.2015, 10:07 Uhr

Manchmal denke ich ,das einige nur im Forum sind um andere runterzuputzen.Und das als erwachsene Mamis.Wenn du keine hilfreichen Tipps hast,dann brauch ich deinen Kommentar nicht.Ich klinke mich hier jetzt aus,wahnsinn wie manche auf ne einfache Frage reagieren.Die gute besserung nehm ich dankend an,.

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Re: Es ist doch gar nicht klar, dass es der Junge war

Antwort von dajoni77 am 28.06.2015, 10:09 Uhr

Der Junge hat es ja Zugegeben,aber wie schon an die Vorgängerin gerschrieben,ich klinke mich jetzt aus,da man hier rund gemacht wird anstatt sachlich zu bleiben.War ein fehler von mir.

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Re: Wer haftet?

Antwort von dajoni77 am 28.06.2015, 10:13 Uhr

Danke.ich finde es auch keine lappalie.Will ja auch kein Schmerzensgeld,bloss irgendwie verstehen mich hier die meisten falsch und schiesen los sozusagen.Naja.Der Bub hatte es zugegeben,weiss nicht warum die anderen so regieren.Alles Gute.

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Nein, du widersprichst dir, dajoni

Antwort von Johanna3 am 28.06.2015, 10:52 Uhr

Du schreibst im Ausgangspost nämlich Folgendes:

"Nun meine Frage,kann man dieses Kind über seine Eltern haftbar machen,also Schmerzensgeld über deren Haftpflicht."

Und nun schreibst du dies:

"Will ja auch kein Schmerzensgeld......."

Was soll daran falsch zu verstehen sein?

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Re: Wer haftet?

Antwort von niccolleen am 28.06.2015, 10:55 Uhr

Naja ein bisschen sollte es dich schon wundern, dass so viele erwachsene Menschen alle dieselbe Meinung vertreten. Bist du nicht vielleicht eher der Geisterfahrer in dieser Frage? Wuerdest du dich denn in einer Gesellschaft wohlfuehlen, wo jeder in einer solchen Situation gleich den Schuldigen vor Gericht bringt und verklagt? Ich nicht. Mein Kind wurde letztes Jahr von einer unaufmerksamen Autofahrerin auf einem Zebrastreifen bei Gruen vor dem Kindergarten niedergefuehrt. Mein Sohn wurde dabei ziemlich verletzt, Oberschenkelbruch und paa andere Verletzungen, starkes Trauma, es hat ein halbes Jahr gedauert, bis er wieder stehen konnte und ein weiteres halbes Jahr, bis er wieder ein normales froehliches Kind war. Die Fahrerin hat alles zugegeben, ist aber mit einem Prominenten und vielen guten Connections verheiratet, und ganz schnell konnte sie sich aus der Affaere ziehen. Sicher gibts auch hier viel Schlimmeres, aber wir sind natuerlich dann vor Gericht gegangen. In deinem Fall haette ich die Entschuldigung des Kindes angenommen und meinem Sohn auch gesagt, bitte gut aufpassen, und aus. Wenn es mein Sohn gewesen waere, haette ich natuerlich auch einen Kuchen und ein kleines Geschenk gebracht.

lg
niki

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Re: Wer haftet?

Antwort von Pabelu am 28.06.2015, 13:02 Uhr

Da habe ich ja als Kind glück gehabt.

Habe in der ersten Klasse einem Jungen ein Bein gebrochen.
Er wollte mich auf einen Kasten heben, ich bin abgerutscht und habe
ihn aus versehen unglücklich getreten.
Nein die Eltern haben uns nicht verklagt.
Ja wir durften auch danach noch zusammen spielen
und zusammen zur Schule gehen.

Sowas passiert. Du kannst dein Kind doch nicht in Watte packen.
Und was meinst was in der Schule los ist, auf dem Schulweg.
Da kann immer mal eine Schramme oder so kommen.

Natürlich ist es nicht schön, wenn man sieht das eigene
hat sich verletzt und hat Schmerzen.
Nutze Deine Energien für deinen Sohn.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Danyshope am 28.06.2015, 13:25 Uhr

Ich glaube dieses "Schuldigen" finden und "bestrafen" ist die Möglichkeit vieler, mit ihrer eigenen Schuld zurecht zu kommen. Den eigenen Vorwürfen welche man sich macht.

- hätte ich mein Kind mal in einen anderen KiGa geschickt....

- hätte ich mal als Eltern mehr Druck gemacht das dieser andere Junge rausgeschmissen wird....

hätte ich dies, hätte ich jenes.

Wenn da jetzt wer anders sagt, Dich trifft keine Schuld, der andere, in dem Fall hier, der Junge war es alleine und er wurde entsprechend dann auch bestraft, dann gibt einem selbst das halt eher das Gefühl, ja, alles wieder gut. Und eine Bestrafung sehen halt viele erst dann gegeben, wenn "Schmerzensgeld" und ähnliches geflossen ist. Anderen langt da eine simple Entschuldigung des Jungen. Wiederrum sagen sich, sind halt Kinder, kann passieren.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Tine1 am 28.06.2015, 21:55 Uhr

ich weiß nicht... bin da irgendwie gespalten. einerseits finde ich es natürlich übertrieben, wegen "kleinigkeiten" zu klagen. ich bin niemand, den es stört wenn der baum des nachbarn auf unser grundstück wächst, wenn jemand im mietshaus mal die hausordnung nicht macht oder wenn jemand vor unserer hofeinfahrt parkt und wir deswegen nicht reinfahren können. viele dinge, über die sich menschen so aufregen können, finde ich maßlos übertrieben.

ich finde es allerdings erstaunlich und ich teile diese haltung nicht, dass körperverletzung unter kindern so breit toleriert wird. wie fühlen wir erwachsene uns, wenn wir angeschrien werden oder uns vielleicht sogar gedroht wird? wie fühlen wir uns/würden uns fühlen wenn uns jemand schlägt, tritt, schubst, beißt etc.? kinder haben ja nicht weniger gefühle, dass das für sie weniger schlimm wäre?

wie bereits oben geschrieben, würde ich sicherlich auch kein schmerzensgeld verlangen, abgesehen davon, dass rein rechtlich zumindest von den.eltern des kindes ja sowiso nichts zu holen ist. aber den ärger darüber kann ich schon gut verstehen während ich sie haltung "kinder prügeln sich halt" garnicht nachvollziehen kann.

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Re: Wer haftet?

Antwort von mucki26 am 29.06.2015, 6:38 Uhr

Kinder sind einfach was das angeht unberechenbar.
Und wenn hier jeder mal an seine eigene Kindheit zurück denkt...
Wer ist hier denn mal auf Bäume geklettert, einfach über die Straßen gelaufen, mit dem Rad gefahren... an Seen und Tümpeln gespielt, auch während der Grundschilzeit...iich könnte noch etliche dinge aufzählen.
Habt ihr da über die Gefhren nachgedacht?
Was könnte passieren wenn ich mich jetzt so verhalte?
Also ich nicht...
Es ist jawohl ein Unterschied b ich als Erwachsener jemanden Schubse und verletze oder als Kindergartenkind jemanden beim spielen am Bein ziehe oder festhalte und er runterfällt.
Wer bitte glaubt denn hier das dieser kleine Junge das mit absicht gemacht hat.
ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich selber jetzt mal zurückdenke oder zum vergleich an meine 6 jährige nichte denke, das besagter Junge darüber nachgedacht hat das der spielkamard sich verletzt, var runterfällt, wenn er ihn nun festhält oder zieht!
Denn wie es genau war, kann niemand wissen.

UND das der beschuldigte Junge, der körperverletzung begangen hat, entschuldigt, aber wenn ich das schon lese.... das dann irgendwann zugegeben hat, erzählte geschädigte Mutter erst irgendwann. Jedenfalls nicht im ersten post!

Und ja, das passierte beim spielen.... es ist eine ,laapalie... ärgerlich für den kleine Mann der n u n im Sommer eingewchränkt ist.
Und ich kann mich nur wiederholen...
Ich schüttel den Kopf wie man auf die Idee von Schadensersatz in form von Schmerzengeld kommen kann.

LG
mucki
die fest der Meinung ist das ein 6 jähriges kindergartenkind, die gefahren nicht einschätzt!

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Re: Wer haftet?

Antwort von Johanna3 am 29.06.2015, 7:14 Uhr

So breit toleriert wird? Woraus entnimmst du das. Es wurde doch gar nicht gedroht, gebissen oder sonst was. Davon ist doch gar nicht die Rede.

Und; Wie hätten Reaktionen denn deiner Meinung nach ausfallen können?

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Re: Wer haftet?

Antwort von Tine1 am 29.06.2015, 7:36 Uhr

aus den reaktionen die inhaltlich davon ausgehen, dass man bei kindern davon ausgehen kann und muss dass sie sich gegenseitig verletzen .

reaktionen können zb sein, waren ja auch manche, nur die frage zu beantworten ohne eigene wertung. oder bei anderer ansicht diese freundlich und mit verständnis fürs das geschädigte kind zu formulieren. aber man kann ja keine reaktiknen vorschreiben oder verständnis einfordern. ich wollte nur zum ausdruck bringen, dass ich darüber verwundert bin.

allerdings kenne ich hier in unserem umfeld auch wenige "unberechenbare" 6-jährige. meine tochter kann mit ihren 6 jahren solche gefahren schon abschätzen und die freundInnen in dem alter auch. zudem hatte ich es so aufgefasst, als sei das klar, dass das absicht gewesen sei.

im alten kindergarten meiner tochter wurde gewalt unter kindern beispielsweise toleriert. weil es ja kinder sind und dass eben "normal" sei.

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Re: Wer haftet?

Antwort von niccolleen am 29.06.2015, 10:05 Uhr

Ja bis zu einem gewissen punkt ist das ja auch normal. Was passiert spaeter mal, wenn Kinder als Kinder nicht raufen und sich bissl zwicken? Natuerlich schimpfe ich auch, wenn ich sowas sehe, aber denken tu ich mir, dass das normal ist, dass sie sich dadurch abgrenzen lernen, dass sie dadurch erst kennenlernen, dass sowas wehtut, dass sie erst mit der Zeit lernen, das ganze per Sprache zu regeln, das geht einfach am Anfang nicht, da ist Sprache noch bei weitem nicht das wichtigste Kommunikationsmittel, sondern die Reize gehen ueber die Haut! Kinder schauen mit den Haenden, das ist einfach so!

lg
niki

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Re: Wer haftet?

Antwort von Littlecreek am 29.06.2015, 10:45 Uhr

Ohne dir zu nahe treten zu wollen oder den Schmerz deines Kindes bagatellisieren zu wollen
Es wird niemand haften - egal wie schwer die Verletzung ist.

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Warum?

Antwort von Akira am 29.06.2015, 11:42 Uhr

Ist das nicht ein bischen übertrieben? Mein Sohn hat sich einen doppelten Ellenbogenbruch zugezogen im Kiga.
Evtl Folgeschäden die man jetzt noch nicht beurteilen kann.

Ich habe keine Sekunde daran gedacht das ich jemanden verklage oder sonst was.

a...es sind Kinder
b...es hat keiner gesehen
c....wichtig ist doch das dein Kind wieder gesund wird und wenn er jetzt am jammern ist dann kümmer dich lieber um ihn (nicht das du das nicht machst) und steck deine Energie nicht in eine Klage o.ä.

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Warum?

Antwort von Akira am 29.06.2015, 11:42 Uhr

Ist das nicht ein bischen übertrieben? Mein Sohn hat sich einen doppelten Ellenbogenbruch zugezogen im Kiga.
Evtl Folgeschäden die man jetzt noch nicht beurteilen kann.

Ich habe keine Sekunde daran gedacht das ich jemanden verklage oder sonst was.

a...es sind Kinder
b...es hat keiner gesehen
c....wichtig ist doch das dein Kind wieder gesund wird und wenn er jetzt am jammern ist dann kümmer dich lieber um ihn (nicht das du das nicht machst) und steck deine Energie nicht in eine Klage o.ä.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Tine1 am 29.06.2015, 12:39 Uhr

ja klar, da stimme ich dir zu. aber halt nicht mehr in dem alter. ich denke, das können kinder bis zu einem alter von drei, spätestens vier jahren gelernt haben. wie gesagt, von meiner tochter und auch von deren freundInnen kenne ich das nicht in dem alter. bei 2 und 3-jährigen passiert das natürlich und sie können gefahren nicht abschätzen und sich nicht in andere hineinversetzen usw. alles was eben gesagt wurde.

vielleicht passiert eben dies auch eher bei 6-jährigen, bei denen es im kleinkindalter toleriert wurde... neulich habe ich zb im schwimmbad einen vater gesehen, der auf klagen seines ca 2 1/2 jährigen sohnes, ein anderes kind habe ihm etwas abgenommen, sagte, er solle ruhig "zuhauen" und sich nichts gefallen lassen, "nicht wie dein vater früher". was das kind daraufhin auch tat.

naja, im großen und ganzen stimmt ja vieles. die erzieherInnen können nicht jede sekunde jedes kind im blick haben und dass es keine "sippenhaft" mehr gibt ist auch gut. aber ich kann halt auch den unmut von geschädigtem kind und mutter nachvollziehen und dass gewalt unter kindern häufig toleriert wird, ist mir eben schon öfter aufgefallen, in der realität und auch im forum.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Danyshope am 29.06.2015, 12:43 Uhr

Der Unterschied ist, es sind KINDERGARTEN-Kinder, da setze ich eine solche Voraussicht noch gar nicht heraus. Klaro würde ich als Mutter mit meinem Kind reden, wenn meiner sowas anstellt. ABER !!, ich rede nicht von vorsätzlicher Körperverletzung, Schmerzensgeld oder sonstigem. Für mich sind das in dem Alter Unfälle welche passieren können. Da dann einen riesen Rattenschwanz raus zu machen, halte ich für völlig überzogen. Es mag Kinder geben die da etwas reifer sind, Und evtl wissen, ich könnte dem anderen wehtun, aber das in dem Moment ein 6jähriges Kind weiß, beim Sturz kann es Knochenbrüche geben, das halte ich für etwas weit hergeholt. Wenn man denn dann im Eifer des Gefechts überhaupt daran denkt, das überhaupt etwas passieren KÖNNTE

Manno, wir als Kinder haben und damals einen "Strafpredigt" angehört, dann waren wir etwas angepisst und eingeschnappt, Und bei der nächsten Gelegenheit wurde dem anderen, ein "Tut mir leid" reingereicht. Damit war die Sache dann auch gegessen.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Danyshope am 29.06.2015, 12:54 Uhr

Wo ist das den Gewalt"

Für mich setzt dieses Bewusstsein voraus, das jemand VORSÄTZLICH beschliesst, dem anderen tue ich jetzt so heftige schmerzen verursachen, das er sich schwer verletzt.

Ein Kind das in dem Alter das denkt, da würde ich sagen, das ist so auffällig das es fachliche Hilfe benötigt.

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Re: Wer haftet?

Antwort von Marsch am 29.06.2015, 13:54 Uhr

Dass es keine Schmerzensgeld geben wird haben ja schon einige erwähnt.

Ich möchte noch zu bedenken geben, dass es nicht zwingend Absicht gewesen sein muss.
Vielleicht kletterte der besagte Junge hinterher und wollte sich am Bein deines Sohnes festhalten, weil er selbst nicht sicher stand?
Oder die beiden haben während des Kletterns gestritten und es gab ein Handgemenge?

Dass er Junge deinen runterzog, mit der Absicht ihn zum Sturz zu bringen halte ich zumindest für unwahrscheinlich.

Als Eltern ist es sowieso schwer, die Vorfälle im Kiga richtig zu beleuchten. Da gibt es die Version beider Kinder und die der Erzieher.
Wie soll man da als Eltern objektiv bleiben?

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ich verstehe dich auch nicht so ganz

Antwort von Birgit67 am 29.06.2015, 14:23 Uhr

mein sohn kam mit Loch im Kopf vom Spielen beim Freund nach Hause - ich wäre nie auf die Idee gekommen Schmerzensgeld einzklagen wegen fehlender Aufsicht- er war da 5 kurz vor dem 6. Geburtstag und der Einschulung und Schwimmen konnte er die ersten Monate auch nicht bis es richtig verheilt war.

Unfälle passieren - man kann nicht alles vorsehen.

Als die Tochter meiner Freundin das Schlüsselbein gebrochen hat weil sie in der Schule gegen den Türrahmen geschubst wurde haben sie auch nichts gemacht und der Vater ist Polizist - warum auch -.

Auch wenn der Junge aggresiver ist wie andere - und dann muss man wenn man klagen will auch erst mal beweisen dass der Zug am Bein wirklich so stark war oder ob es nicht einen anderen Grund gab.

Sorry - aber warum immer so extrem gleich??

Gruß Birgit

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Re: Wer haftet?

Antwort von Foxi23 am 30.06.2015, 6:30 Uhr

Minderjährige haften überhaupt nicht zivilrechtlich.
Strafrechtlich beschränkt ab 14 Jahren.

Die Eltern haften auch nicht, da sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, Aufsicht hatte der Kiga, dieser ist über die Unfallkasse versichert, Krankenhaus-/Arztkosten, Verdienstausfall für die Betreuung, Fahrtkosten zu Arztterminen etc. werden voll von dort erstattet.

Haben das gerade durch, Zwerg (3) hatte kurz vor Weihnachten eine Oberschenkelspiralfraktur nach Hinfallen (evtl. Schubsen?) im Kiga. OP mit 2 Titannägeln, OP zur Entfernung, 3 Monate krank zu hause.
Schmerzensgeld gibts nicht über die Unfallkasse, über wen sonst es dieses geben könnte, sehe ich gerade nicht. Wäre Schadenersatz aus unerlaubter Handlung und die muss man erstmal beweisen bzw. den Täter rausfinden, und dieser muss auch haften können.

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geht ihr wirklich davon aus

Antwort von Birgit67 am 30.06.2015, 13:10 Uhr

dass ein 6-7 jähriger so berechnend ist dass er einkalkulieren kann wenn ich dem am Bein ziehe fällt er runter???

Man kann den Kindern in dem Alter viel erklären wieso weshalb warum - aber Empathie hat nicht jeder und viele müssen lernen dass sie ihren eigenen Wunsch nicht immer sofort erfüllen können - das können halt nicht alle von Anfang an.

Hier hört es sich so an als ob der Junge jetzt schon so bösartig ist dass er Verletzungen anderer immer mit einkalkuliert - und bei allem Verständnis: Auch wenn er wirklich kein einfacher Junge ist muss er trotzdem erst lernen dass seine Kraft weh tun kann.

Es gab bei meinem jüngeren Sohn ein Junge der zwar gleich Alt war - aber 2 Kopfe größer und mind. das doppelte an Gewicht hatte - er kam nicht auf die Idee dass meiner keine Luft mehr bekommt wenn er auf ihn draufsitzt und wenn er schubst dass andere halt dann quer durch den raum taumeln können - er musste es erst lernen mit seiner Körpergröße und Kraft umzugehen.

Nur weil ein Kind wie hier laut Aussage "psychisch" auffällt muss nichts mit Absicht sein.

Schön ist es nicht und wenn die Eltern es nicht schaffen dass der Junge sich entschuldigt und auch die Eltern sich nicht entschuldigen kann das Kind ja nichts dafür wenn es nicht vorgelebt bekommt wie man sich verhält wenn so was passiert.

Gute Besserung an Deinen Knirps und vielleicht versucht ihr es langsam etwas weniger extrem zu sehen - hier wie so viele von Täter und Opfer zu schreiben finde ich trotzdem in dem Alter fast zu extrem - wie gesagt viele müssen da noch lernen mit ihren Kräften umzugehen.

Gruß Birgit die mit 2 lieben Jungs gesegnet ist auch im momentanen Pubertären Zeitalter

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Re: Wer haftet?

Antwort von wolke76 am 02.07.2015, 13:08 Uhr

Die Frage ist doch, ob der andere es überhaupt war. Es gibt keine Zeugen, Punkt. Ein sonst auffälliges Kinbd als Sündenbock herzunehmen ist einfach. Wenn man das kleine Kerlchen mit Suggestivfragen "überfällt", kommt freilich die erwünschte Antwort.

Klar, er kann es gewesen sein. Vielleicht wollte er das bereits fallende Kind aber auch festhalten. Oder er ist einfach drangestoßen.

Dass die Erzieherinnen nicht jedes Kind in jeder Sekunde beaufsichtigen können, dürfte logisch sein. Nix mit Haftpflicht und Schmerzensgeld.

Das ist ein Fall für die private UV, wenn man eine mit entsprechender Kinderpolice hat. Ansonsten ist es ein einfacher Kindergarten Unfall, für dessen medizinische Versorgung die Unfallkasse der Kita aufkommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Manche kommen aber auch auf Ideen...

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ich finds echt übertrieben...

Antwort von diplom-piratin am 11.07.2015, 20:19 Uhr

.... Jetzt kommt mal wieder runter! Ein Kindergartenkind hat am Bein gezogen??? Und DAS soll zu einer Klage führen, ggü. wem auch immer? Wie kommt es nur, dass sooo viele Eltern "schlimme Kinder" für Ihre Selbstgerechtigkeit brauchen?
Ich habe zwei Kinder, eins gehört zu der "immerlieben" Sorte, die durch geschubst werden auch schon mit Gehirnerschütterung im KH lag (shit happens) , und einen totalen Haudegen. Na hoffentlich zieht der nicht mal ein Kind am Bein und die hysterischen Eltern rennen sofort zum Anwalt. Da wird mir ja Angst und Bange...

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