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Geschrieben von mama von joshua am tab am 16.04.2014, 13:31 Uhr

Vorbiß Nachtrag

Bei einem Kreuzbiss und auch bei einer Kieferrueckverlagerung darf der KFO eine Fruehbehandlung beginnen (immer unter der Voraussetzung die KIG passt und die Kasse genehmigt den Behandlungsplan)

Bei einem Vorbiss oder Ueberbiss darf der KFO er in der zweiten Phase des Wechselgebisses mit der Behandlung beginnen. Mein Sohn ist 9.5 und wir warten sehnlichst darauf, dass sich entweder die Eckzaehne bzw die kleinen Backenzaehne verabschieden, damit wir endlich mit der Zahnregulierung weiter machen koennen. Er hat zwar eine lose Klammer, aber auch die gabs erst, als die Schneidezaehne da waren.

 
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