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Geschrieben von IngeA am 14.05.2015, 8:42 Uhr

Tratschen

Jein. Für mich ist es halt ein Unterschied, ob ich das U-Heft dem Kiga (normale städt. Einrichtung) oder dem JugendAMT vorlege.
Soweit ich weiß hat das Jugendamt zwar nicht das "Recht" das U-Heft zu kontrollieren, aber zumindest das Recht einen Nachweis über die stattgefundenen U-Untersuchungen zu verlangen.
Das JA ist dem Gesundheitsamt zwar nicht direkt unterstellt, aber sie arbeiten von Rechts wegen zusammen. Das JA kann also bei fehlendem Nachweis die Nachweise nachfordern oder eben eine amtsärztliche Untersuchung anordnen.

Und ehrlich: ich bin eher friedfertig veranlagt, aber wenn da jemand tratschen würde, würde der von mir sofort angezeigt werden.
Wenn ich in meiner Arbeit (Gesundheitswesen) einen Bekannten von mir treffe, erzähle ich noch nicht mal, dass ich ihn getroffen habe. Ich unterliege auch als Nicht-Ärztin ganz klar der Schweigepflicht, nicht nur was Diagnosen anlangt sondern auch schon bei der einfachen Tatsache, dass Herr XY im Krankenhaus war.
Das geht andere Leute einfach nichts an, egal ob sie mit demjenigen auch befreundet sind oder nicht.

LG Inge

 
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