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Geschrieben von miemie am 14.05.2015, 12:13 Uhr

Schweigepflicht!

Auch die Sachbearbeiter des JA unterliegen einer Schweigepflicht. Bei der Einstellung muss dieses nicht nur versichert und unterschrieben sondern auch vereidigt werden. Wird weiter getratscht macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Einer solch strengen Schweigepflicht unterliegen Erzieher im Kindergarten meines Wissens nach nicht. Und die wissen i.d.R. ja mehr über ein Kind (inkl. der U-Heft-Daten) als der Sachbearbeiter des JA der nur die Infos aus dem U-Heft hat. Die Erzieher könnten somit weit mehr Details "ausplaudern".

 
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