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Geschrieben von Johanna3 am 28.06.2015, 10:52 Uhr

Nein, du widersprichst dir, dajoni

Du schreibst im Ausgangspost nämlich Folgendes:

"Nun meine Frage,kann man dieses Kind über seine Eltern haftbar machen,also Schmerzensgeld über deren Haftpflicht."

Und nun schreibst du dies:

"Will ja auch kein Schmerzensgeld......."

Was soll daran falsch zu verstehen sein?

 
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