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Geschrieben von babysonnenschein am 03.06.2013, 11:39 Uhr

Kindergartenplatz

Hallo ihr Lieben!!!
Habe gerade bei allen Kindergärten wo ich meinen Sohn von 18monaten angemeldet habe angerufen ,was jetzt mit dem rechtsanspruch für dieses Jahr wäre. Und was bekomme ich zuhören erst ab 2 jahren wenn überhaupt ein Platz frei wäre sonst nächstes Jahr im Sommer. Ich bin sehr traurig , ich stand bis letztes Jaht november voll im Berufsleben . War selbständig mit einer Boutiqe, diese habe ich aufgegeben weil ich keinen fürs Kind habe. Oma und Opa haben wir nicht mehr. Ich wurde mit 43 nochmal nicht gewollt schwanger. Habe mich für das Kind entschieden obwohl icch schon große Kinder habe 21 u 23 ich wußte ich fange noch mal von vorne an. Was hatte ich den für eine Wahl!!! Kind oder Karriere, tja ich liebe mein Kind aber ich bin sehr unglücklich mir fehlen meine Kunden der Einkauf mein ganzes alte Leben. Damals hatte ich zuerst Nageldesign gelernt was ich jetzt wieder aufgefrischt habe alles wieder auf zuhause angemeldet komme aber nicht so richtig an Kundschaft ran . Bin einfach von allem Frustriert. Wo ist der rechtsanspruch??? Kinder sollen wir griegen und dann liege ich meinen Mann auf der Tasche wo ich sonst mein eigenes Geld hatte.Bitte muntert mich auf ich weiß auch nicht weiter.
Danke eure Sandra

 
18 Antworten:

Re: Kindergartenplatz

Antwort von seerose1979 am 03.06.2013, 12:03 Uhr

Hallo,
das ist echt traurig und frustrierend!
Ich würde einfach bei den Kindergärten mehrfach anrufen und damit weiteres Interesse bekunden. Vielleicht ergibt sich ja doch früher etwas, weil ein Kind den Platz nicht nimmt oder eine Familie umzieht o.ä.
Gibt es sonst für euch noch einen Ort weiter die Möglichkeit euer Kind unterzubringen oder vielleicht eine Tagesmutter???
Lg seerose

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Re: Kindergartenplatz

Antwort von Zwerg2010 am 03.06.2013, 13:20 Uhr

Bei uns gibt es ein Modell mit Tagesmüttern. Man kann bei der Stadt einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Tagesmutter stellen, wenn man keinen KiGa Platz bekommt oder in Anspruch nehmen möchte.
Gezahlt wird dann der ganz normale KiGa-Beitrag an die Stadt, die Betreuung des Kindes erfolgt aber bei der Tagesmutter (die ihr Geld von der Stadt bekommt). Die Tagesmutter wurde von der Stadt ausgebildet und zertifiziert, man kann zwischen verschiedenen auswählen.

In Ausnahmefällen kann wohl auch die Betreuung durch einen Familienangehörigen auf ähnliche Art und Weise bewilligt werden.

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und wenn das alles nicht geht

Antwort von Steffi528 am 03.06.2013, 15:02 Uhr

dann kann der Rechtsanspruch eingeklagt werden und es können Schadenersatzforderungen gegenüber dem Träger (Achtung unterschiedlich!!) geltend gemacht werden.

ABER man muss auch Tagesmütter oder einen Platz in einen anderen, nicht gewünschten Kindergarten akzeptieren.

Ich würde da noch einmal alles abgrasen und es mir schriftlich geben lassen, das kein Platz da ist und dann damit zum Anwalt vor ORT (die sich tatsächlich auch auskennen, es gibt genug Tricks)

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Re: und wenn das alles nicht geht

Antwort von Ela0804 am 03.06.2013, 17:22 Uhr

Der rechtsanpruch ist doch erst ab 2 Jahre und das Kind ist doch erst 18 Mon. Zum anderen finde ich bringt Klagen ja nur was wenn auch Platz vorhanden ist bzw. Wenn man unter Umständen auch bereit ist einige km Fahrtstrecke in Kauf zu nehmen.
Halte sowieso nicht von dem Rechtsanspruch für zweijährige, erstmal sollte geregelt werden das alle dreijährigen einen Platz bekommen. Bei uns ist es mittlerweile so das man mit einem dreijährigen Probleme hat einen KiGa Platz zubinden da in den Kindergärten die 2 jährigem Plätze und U2 Plätze ausgebaut werden.
Lg

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Wo steht, das der Rechtsanspruch erst ab 2 Jahren ist?

Antwort von Steffi528 am 03.06.2013, 18:46 Uhr

http://www.br.de/nachrichten/rechtsanspruch-kita-platz100.html

Das Klagen bringt genau dann etwas, wenn KEIN Platz vorhanden ist, nämlich das entgangene Geld, das zumeist der Frau, hätte verdienen können.

Und der Rechtsanspruch für über 3 jähre besteht ja nun auch schon länger, kann man dann auch Klagen.

Der Nachweis muss nur erbracht werden, das kein Platz da war (bedarfsgerecht!?!--> da wird es richtig spannend).

Halte sowieso nicht von dem Rechtsanspruch für zweijährige, erstmal sollte geregelt werden das alle dreijährigen einen Platz bekommen --> ohne Druck würde sich bis ins Jahr 2341 nichts ändern.

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Re: Wo steht, das der Rechtsanspruch erst ab 2 Jahren ist?

Antwort von Ela0804 am 03.06.2013, 19:33 Uhr

Halte es dennoch für schwachsinnig zu Klagen aber jedem das seine. Was nützt einen das wenn man am Ende 10 km zum eingeklagten KiGa muss??? Ohne Busverbindung! Das wurde uns hier im Ort nämlich gesagt.
Aber gut vielleicht sieht es woanders ja anders auch. Denke dennoch es kostet nur Nerven und bringt doch nichts. Außer vielleicht andern Eltern die Plätze wegnehmen. Es sollten erst KiGa Plätze für u3 jährigevergebe werden wenn alle 3 jährigem einen Platz bekommen.

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Wie kommst Du denn zur Arbeit?

Antwort von Steffi528 am 03.06.2013, 19:47 Uhr

So ohne Bus und so?

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Re: Wie kommst Du denn zur Arbeit?

Antwort von Ela0804 am 03.06.2013, 19:52 Uhr

Es gibt Mütter die es doch tatsächlich aushalten ihre Kinder drei Jahre zu Hause zu betreuen!! Dementsprechend gehe ich nicht Arbeiten. Und zum KiGa geht es mit dem Fahrrad.

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Re: Wie kommst Du denn zur Arbeit?

Antwort von Steffi528 am 03.06.2013, 19:56 Uhr

Und wo ist Dein Problem, wenn Du NICHT arbeitest und (trotzdem!) einen Kindergartenplatz hast ? Wieso willst Du dann nicht, das andere, die ein anderes Lebenskonzept haben, einen Krippenplatz bekommen?

Und Deine Reaktion, die ich schon sehr überspannt empfinde, zeigt mir schon, das Du es vielleicht doch nicht so gut "aushältst", das zu Hause sein.

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Re: Kindergartenplatz

Antwort von wolkenhimmel6 am 03.06.2013, 20:03 Uhr

Also ich hatte auch totale Schwierigkeiten meine Zwillinge (werden jetzt 3) in den Kindergarten zu bekommen. Ich bekam schon bei der Anmeldung letztes Jahr die Antwort, dass es wohl schwierig wird, weil die 1- und auch 2jährigen nun auch einen Rechtsanspruch haben.

Ich habe mich dann ans Jugendamt gewandt und die haben mir gesagt, dass mir ein Platz innerhalb der Kommune zusteht und sie hätten mir auch direkt einen anderen Platz zugeordnet. Jedenfalls für das erste Jahr und vielleicht wäre nächstes Jahr was bei uns im Stadtteil frei geworden. Das wollte ich aber nicht, weil ich nicht gewusst hätte wie ich das managen sollte mit der ganzen Fahrerei. Zudem steht einem auch nur ein Platz über 25 Stunden zu. Den habe ich aber auch jetzt Gott sei Dank dann noch bei uns im Stadtteil bekommen.

Meld dich einfach mal beim Jugendamt. Vielleicht können die Dir weiterhelfen.

Und gib mal Bescheid, wenn Du mehr weisst... ;-) Viel Glück!!!

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Re: Wie kommst Du denn zur Arbeit?

Antwort von Ela0804 am 03.06.2013, 20:22 Uhr

Danke jetzt weiß ich endlich über mein Leben Bescheid. Gehe mir sofort morgen einen Job suchen.
Ende

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Re: Wie kommst Du denn zur Arbeit?

Antwort von Steffi528 am 03.06.2013, 20:24 Uhr

Ja, wenn Du das so siehst, solltest Du das machen, also das mit dem Job...

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@ella

Antwort von Mutti69 am 04.06.2013, 5:51 Uhr

Was ist dein Problem?

Da ist eine Mama, die möchte gerne arbeiten und es besteht ein Rechtsanspruch. Diesen kann man ja nun nicht weg diskutieren. Und der besteht für 2 Jährige Grad so wie für 3 Jährige.

Das es da schwachsinnig sein soll zu klagen?! Ne, seh ich nicht so...
LG

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Re: Kindergartenplatz

Antwort von babysonnenschein am 04.06.2013, 11:21 Uhr

Stop an alle!!!!
Nicht streiten ich habe jetzt nochmal alles gegeben beim Jugendamt Tagesmutter. Bekomme bis ende Juni bescheid. Möchte doch nur für ein paar Stunden meine Tätigkeit aufnehmen verlange ja noch nicht mal die ganze Woche. Bin sehr sauer auf unsere Politik. Versprechen tuen sie alle das blaue vom Himmel und nichts tut sich. Wie ist das eigentlich dann mit dem Geld wenn es nicht klappt an wehn muß man sich wenden???
Habt vielen Dank für alles. L.g Sandra

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Re: Kindergartenplatz

Antwort von Steffi528 am 04.06.2013, 15:12 Uhr

Wie meinst Du das mit dem Geld und was meinst Du genau?

Die Tagesmutter wird, da sie vom Jugendamt "kommt" bezuschusst.
Das ist jedoch auch wieder überall unterschiedlich. Auf alle Fälle müsstest Du das dann noch einmal beim örtlichen erfragen (wirtschaftliche Jugendhilfe) Dort gibt es einen Zuschuss. Bei uns ist das nach Einkommen gestaffelt, wobei Familieneinkommen im oberen Mittelfeld keinen Zuschuss mehr bekommen, ABER Betreuungskosten könnt ihr dann auch bei der Lohnsteuer gelten machen (nicht nur für die Tagespflege, auch von der Kita).

Du musst Dich NICHT rechtfertigen, wenn Du arbeiten gehen möchtest.

Grüße und ich drück die Daumen

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Re: Kindergartenplatz

Antwort von Julians.Mama am 04.06.2013, 15:47 Uhr

du arme... weisst du was dann noch schlimmer ist? wenn die kids in die schule kommen. warum gibts da eigentlich keinen rechtsanspruch auf betreuung nach schulschluss? hier haben die kinder in der ersten klasse meist schon um 11:20 uhr aus, auch füt teilzeitbeschäftigte unmöglich!!!

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Re: Kindergartenplatz & Klage

Antwort von Zwerg2010 am 06.06.2013, 14:04 Uhr

Dafür gibt es Ganztagsgrundschulen. Oder wenn Du Fremdbetreuung in Anspruch nimmst, kannst Du's bei der Einkommenssteuer angeben. "Probleme" sind da, um gelöst zu werden und nicht um herauszufinden, wenn es hier "am schlimmsten getroffen" hat.

Grundschulkinder sind darüber hinaus auch durchaus in der Lage allein nach Hause zu kommen und ein bisschen auf Mama oder Papa zu warten - oder übergangsweise bei Freunden unterzukommen, wo sie später abgeholt werden. So etwas kann auch prima auf Gegenseitigkeit beruhen - z.B. nimmt man dann mal das andere Kind, wenn seine Eltern am Wochenende etwas unternehmen möchten. Oder man spricht mit seinem Chef, ob man Arbeitszeiten bekommen kann, die sich besser mit den Schulzeiten vereinbaren lassen oder - wenn möglich - regt man einen Heimarbeitsplatz an... herrjeee... Frauen sind doch sonst nicht so verlegen, wenn es um Ausreden und Phantasie geht

Was eine Klage wegen des Rechtsanspruchs angeht - mit etwas Glück könnte noch vor Grundschuleintritt darüber entschieden werden, was ich allerdings bei der Deutschen Gerichtsbarkeit für recht unwahrscheinlich halte. Und der Nachweis über entgangenes Einkommen eines (hypothetisch) ausgeübten Jobs halt ich für noch schwieriger... aber Versuch macht klug.

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@Zwerg2010

Antwort von Julians.Mama am 09.06.2013, 21:27 Uhr

Super Idee, aber hier gibt es leider keine Ganztagsgrundschule, kann mir auch nicht vorstellen, dass ein 6 jähriger alleine um 11:20 Uhr heimgeht (also Schlüssel hat) u. dann bis 15 Uhr auf Mama wartet (so wäre das bei uns), in den Ferien wär er dann natürlich von 8-15 Uhr alleine, ja ja kein Problem und leider kann auch nicht jeder von zu Hause aus arbeiten. Die wenigen Mamas die hier nicht arbeiten nehmen glaub ich auch nicht gern regelmäßig, also täglich mehrere Kinder mit heim, könnte deren Kinder natürlich nicht nehmen, arbeite ja 5 Tage die Woche. Hätte ich jetzt nicht mit gaaaaaanz viel Glück doch noch nen Platz in der Hortgruppe gekriegt hätte ich leider meinen Job kündigen müssen, Tagesmütter holen keine Kinder mittags von der Schule ab, unmöglich, die betreuuen ja mehrere Kinder, vermittelt wird einem auch keine mehr vom Jugendamt, natürlich würde die dann auch nicht bezuschusst werden, Babysitter sind Schüler/Studenten, die auch nicht 5 Tage in der Woche ab 11:20 Uhr Zeit haben. Ist also wirklich, wie ich finde viel schwieriger als du denkst!

LG

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