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Geschrieben von emilie.d. am 14.05.2015, 13:21 Uhr

Ich nehme das Tratsch-Argument zurück.

Das ist zugegeben ein schwaches.
Weder das Jugendamt noch ein Kindergarten haben das Recht, ein U-Heft einzusehen. Aus gutem Grund, enthält es doch medizinisch sensible Daten, nicht nur vom Kind, sondern auch der Eltern und u.U. Geschwister.
Wie oben schon geschrieben reicht für den Nachweis, dass die Untersuchungen vorgenommen wurden, ein banales ärztliches Attest. Dass einige Kindergärten (unserer tut es) bzw. in diesem Fall das JA nicht über die gesetzlich verankerte Alternative (Attest) aufklären, bzw. im Gegenteil noch suggerieren, sie wären verpflichtet, die Hefte einzusehen, finde ich erstaunlich. Beim JA, die doch zumindest einen Datenschutzbeauftragten haben sollten, erstaunlicher als beim Kiga.

 
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