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Geschrieben von emilie.d. am 14.06.2017, 19:11 Uhr

Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden.

"Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 33 EStG die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers. Einkommensteuerrechtlich können hingegen nur die Aufwendungen für die Kinderbetreuung (ohne Verpflegung) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sofern der Arbeitgeber auch den Verpflegungsanteil nach § 3 Nr. 33 EStG zulässigerweise steuerfrei erstattet, soll dies dem Vernehmen nach auch nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht den Sonderausgabenabzug der Kinderbetreuungskosten mindern.."


Wie kommst Du drauf, dass es nicht so ist? Bist Du Dir da sicher? Sonst würde ich mal Leena im HF an Stelle der AP fragen, die kennt sich aus.

 
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