Geschrieben von IngoAC am 18.07.2014, 11:30 Uhr |
Habe da nur eine kleine Frage
Moin,
seit dem Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag würde ich auf dem Jugendamt/der Gemeinde nachfragen wann und wo ich mich melden soll muß und das auch schriftlich mit dem Verweis auf das Gespräch so machen. Dann sollte es keine Probleme geben, falls doch hat man etwas in der Hand und kann juristisch etwas unternehmen. (Verdienstausfall, Übernahme der externen Betreuungskosten ...)
LG
Ingo
- Habe da nur eine kleine Frage - FruchtZwergPfirsich 18.07.14, 8:20
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Littlecreek 18.07.14, 9:05
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Cullen 18.07.14, 11:08
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - IngoAC 18.07.14, 11:30
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Pabelu 18.07.14, 11:32
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - tweety76 18.07.14, 18:54
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - dee1972 18.07.14, 20:51
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - luna8 18.07.14, 22:21
- oh Mann - hat sich da viel geändert - Birgit67 19.07.14, 11:27
- Re: oh Mann - hat sich da viel geändert - miemie 19.07.14, 13:02
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Cassie 19.07.14, 19:36
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Muts 20.07.14, 12:59
- Re: Habe da nur eine kleine Frage - Littlecreek 18.07.14, 9:05
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