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Geschrieben von IngoAC am 18.07.2014, 11:30 Uhr

Habe da nur eine kleine Frage

Moin,
seit dem Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag würde ich auf dem Jugendamt/der Gemeinde nachfragen wann und wo ich mich melden soll muß und das auch schriftlich mit dem Verweis auf das Gespräch so machen. Dann sollte es keine Probleme geben, falls doch hat man etwas in der Hand und kann juristisch etwas unternehmen. (Verdienstausfall, Übernahme der externen Betreuungskosten ...)

LG
Ingo

 
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