kodi27
Hallo, wir haben bereits Zwillinge in unserem Kindergarten, nun wird neu gebaut und es sollen erstmals U-3 Plätze angeboten werden. Nun ist es allerdings so, dass im nächsten Sommer nur 18 Kinder in die Schule kommen und von den frei werdenden Plätzen 14 für U3 Kinder geplant sind, so dass nurnoch 4 für Geschwisterkinder etc. zur Verfügung stehen (gebraucht würden hier 20 allein für Geschisterkinder). Der Neubau wird vermutlich erst im nächsten Winter fertig werden. Ich habe nun Angst, dass unser Tochter (sie hat im nächsten Sommer Geburtstag) nicht in "unserem" Kindergarten aufgenommen wird (sie steht an Stelle 9 der Geschwisterkinder). Weiß jemand von Euch, ob die Fördergelder nur dann gezahlt werden, wenn zum Stichtag 01.01. auch alle geplanten u3 Plätze für U3 Kinder vergeben werden? Für mich wäre es der blanke Horror, wenn ich morgens zu zwei verschiedenen Kindergärten laufen müßte um die Zwerge dort abzugeben und dann erst weiter zur Arbeit könnte.
Es gibt einen Rechtsanspruch für u3-Betreuung ab 01.08.2013. Dieser Rechtsanspruch besteht jedoch nicht in irgendeiner Wunsch-Kiga. Möchtest Du dem Träger jetzt die Mittel streichen (oder ihn erpressen) damit DU den Wunsch-Kiga bekommst? Es sind noch 8 weitere Eltern, die darauf hoffen, einen Platz zu bekommen und für die ist es sicher auch der blanke Horror, zwei Kitas anfahren zu müssen.
Was ist das denn für eine Antwort????? Ich frage sachlich nach, ob jemand von Euch weiß, ob es für den Träger von Nachteil ist, wenn er die Plätze nicht zum Stichtag mit U3 Kindern besetzt und Du unterstellst mir, dass ich irgendwelche Mittel streichen lassen möchte oder jemanden erpressen möchte. Ich bin wirklich die Letzte, die irgendjemanden irgendetwas missgönnt. Und natürlich sind die anderen Eltern mit den gleichen Gedanken wie ich da und genau deshalb sind wir (betroffenen Eltern) auch miteinander im Gespräch und versuchen nun eine für uns alle akzeptable Lösung zu finden. Darüber hinaus möchten wir keinen U3 Platz, als dass dieser Rechtsanspruch für meine persönliche Situation nicht interessant ist.
Für mich liest es sich so, sonst musst Du es anders schreiben, wenn Du das so nicht meinst.
Vielleicht hilft dir ja der Artikel weiter? http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinderbetreuung.html Ich denke die Fördergelder werden so oder so gezahlt. Letztlich ist es die Entscheidung der Stadt/Gemeinde für was die Gelder eingesetzt werden. Mit dem neuen Gesetz kommen die Länder/Städte/Gemeinden ziemlich unter Druck, denn in vielen Bundesländern waren die u3 Plätze bisher kaum ein Thema. Und nun müssen sie es werden. Ist doch klar das die erstmal bevorzugt geschaffen werden. Das es trotz Fördergelder zu Problemen kommen wird (speziell in der Anfangszeit) ist schon förmlich vorprogrammiert. Ich denke die Gerichte werden ordentlich zu tun haben. Des einen Freud ist des anderen Leid. Ich persönlich würde nicht auf den Fördergeldern rumhaken, denn die sind wichtig. Aber der Stadt/Gemeinde die Problematik mit den U3 Plätzen rechtzeitig aufzeigen, kann nicht schaden. Obwohl ich mir sicher bin das denen das bewusst ist. alsame
Vielen Dank, für Deinen Tipp. Ich möchte auch nicht auf den Fördergeldern rumhacken, sondern möchte sicherstellen, dass diese auch dann gezahlt werden, wenn wir "Geschwister-Eltern" uns zusammen mit der evanglischen Kirche (Träger unseres Kindergartens) gegenüber dem Bürgermeister dafür stark machen, dass zumindest solange der Neubau noch nicht fertiggestellt ist, alle anderen Kinder über drei, die das möchten, aufgenommen werden. Nochmals vielen Dank für den Artikelhinweis!!!
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