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Geschrieben von Oxana3101 am 17.06.2016, 17:27 Uhr

Das Essen unterliegt nicht der Geheimhaltung!

Das ich nicht plane nichts zu unternehmen habe ich nie gesagt.
Ich will was unternehmen, ich überlege momentan nur wie es am besten ist.
Alles was ich in meiner Praktikumszeit gesehen und erlebt habe unterliegt der Schweigepflicht.
Ich muss nur klären ob das Essen auch dazu gehört. Bzw. auch diese zusätzliche Info dass die Erzieherinnen nichts davon essen usw.

 
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