Frage: Nachlassen der Schutzwirkung bei Masernimpfung nach > 15 Jahren

Sehr geehrter Herr Prof. Wahn, ich bin in Sorge um meinen Mann und somit um mein 7Monate-altes Baby. Mein Mann (Jahrgang 1973) wurde zu DDR-Zeiten im Alter von 8 und 11 Monaten jeweils monovalent gegen Masern geimpft, sowie 1993 als knapp 20-Jähriger mit MMR-Vax. Jetzt gab es vorgestern einen großen Bericht in der Berliner Zeitung, dass der Masernausbruch im Nov. 2014 in Slowenien gezeigt hat, dass die Schutzwirkung der Masernimpfung zeitlich begrenzt sein könnte - Zitat: "15 Jahre nach der Impfung war die Zahl der AK ... um 2/3 gefallen". Auch äußerten sich große Namen wie die Herren Hengel aus Freiburg und Berner aus Dresden dazu, dass in Zukunft ev. eine Nachimpfung im Erwachsenalter angedacht werden müßte. Mein Mann hatte diesen Bericht gelesen und sich sofort bei der Impf-Hotline des Dt. gr. Kreuzes informiert. Dort sagte man ihm, dass die Masernimpfungen aus DDR-Zeiten wohl mit einem Tot-Impfstoff gemacht wurden und höchstwahrscheinlich unwirksam sind. Reicht dann diese eine MMR-Impfung, die er (zwar schon erwachsen) vor 22 Jahren bekommen hat, als Masernschutz aus? Er hat schon einen Termin beim Hausarzt vereinbart, aber ich fürchte, dass der Hausarzt die ersten beiden monovalenten Impfungen als gleichwertig zu der MMR-Impfung ansehen wird. Was raten Sie ihm - er hat ja gemäß STIKO eine MMR-Impfung als nach 1970-Geborener als (wenn auch junger) Erwachsener erhalten? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Cherrykind

von Cherrykind am 19.03.2015, 09:05



Antwort auf: Nachlassen der Schutzwirkung bei Masernimpfung nach > 15 Jahren

Leider kann ich Ihnen nicht sagen, mit was für einem Impfstoff in der DDR geimpft wurde. In der BRD gab es keine Totimpfstoffe gegen Masern. Wenn das ein unwirksamer Impfstoff war, dann wäre die MMR Impfung vor 22 Jahren die erste wirksame gewesen, und man würde für solche Personen eine Nachimpfung empfehlen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Masernantikörper im Blut zu messen.

von Prof. Dr. med. Volker Wahn am 19.03.2015