Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe mal eine Frage, was zahlt ihr euren privat Personen an Stundenlohn? Die Einrichtung die unsere Tochter ab und an betreut rechnet gute 20€ die Stunde ab und jetzt habe ich unseren Nachbarn mit angegeben. Weil er einfach flexibler ist und auch nicht sauer, wenn unsere kleine mal wieder zum ausgemachten Termin krank ist und ich ihn nicht brauche. Die Einrichtung haben wir schon viele Betreuer gewechselt, weil wir Ihnen zu oft abgesagt haben. Aber so ist das nun mal mit epileptischen Anfällen und generell ist unsere Tochter sehr empfindlich.... Gut aber meine Frage ist ja eher, was zahle ich jetzt unserem Nachbarn? Dachte ehrlich (alleine aus Dankbarkeit) an 15€ die Stunde, Eine Freundin meinte aber das sei viel Zuviel und die Krankenkasse könne da Stress machen.. Also was zahlt ihr? Lg Mädelsmama
Wir zahlen 10-12€ / Stunde. Unsere Nachbarin bekommt 10€ und eine Krankenpflegerin erhält 12€.
Mal haben wir 10 gezahlt. Im Moment bekommt eine Bekannte 15€. Das ist aber auch nur bei ihr so, ansonsten 10. Die Krankenkasse sagt da nichts.
Hallo Himbeere Danke Dann werden wir es wohl wirklich auf 15€ setzen, bin einfach so super Sauer auch, weil ich hätte ja eine Einrichtung die da einiges übernehmen sollte, aber denen sind wir zu oft krank. Lg
Wir zahlen 12,- Euro die Stunde.
Ich häng mich mal dran. Wir wollen demnächst einen Tag auf eine Messe, mit Freunden. In der Zeit (nach der Schule) passt die Tochter der Freunde auf unseren Filius auf. Er hat Pflegegrad 3. Kann ich also einfach 10 €/Std vereinbaren und das der Krankenkasse anmelden? Gibt es da Formulare? Zahlen die direkt an die Tochter oder an mich u ich gebe es ihr? Muss ich es vorher anmelden?
Hallo Du musst den Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege vorher stellen. Bei uns läuft es so, ich zahle meinen Nachbarn und er unterschreibt mir auf einem Abrechnungsblatt der aok, wann er aufgepasst hat und wieviel er bekommen hat. Das werde ich Ende des Jahres einreichen dann bekomme ich das gezahlte Geld wieder Lg
Pass auf, es kann sein dass sie es ablehnen weil sie sagen der PG muss 6 Monate bestehen. Das ist falsch! Die Pflegebedürftigkeit muss seit sechs Monaten bestehen (tut es bei Deinem Kind ja, Du hast es auch Zuhause gepflegt). Ich hatte da schon einigen Stress, bei dem sich der Sachbearbeiter im Endeffekt entschuldigt hat.
Vielen Dank! Ich werde die Woche mal zur DAK gehen und fragen u mir Formulare holen.
Als Pflegefachkraft habe ich mal 2 Jahre einen Jungen betreut mit PG 5. Da bekam ich 14 Euro die Stunde, er musste allerdings auch gebadet, gewickelt und gefüttert werden. Die Kasse sagt da nichts, das Geld für die Verhinderungspflege ist dann je nach Stundenlohn hält verbraucht.
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