Geschrieben von Ellert am 18.08.2017, 12:14 Uhr |
siehe hier
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben
1.
bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
2.
bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung, durch eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder, sofern dies durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft abzurufen.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegebedürftigen und die häuslich Pflegenden sind bei der Beratung auch auf die Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie zuständigen Pflegestützpunktes sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a hinzuweisen. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Sie beträgt in den Pflegegraden 2 und 3 bis zu 23 Euro und in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen; die Vergütung für die Beratung entspricht der für die Pflegegrade 2 und 3 nach Satz 5. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen; für die Vergütung der Beratung gelten die Sätze 4 bis 6.
- Betreuung - Mony 11.08.17, 22:10
- Re: Betreuung - memory 12.08.17, 8:15
- Re: Betreuung - Mony 12.08.17, 9:55
- Re: Betreuung - Danyshope 15.08.17, 18:59
- Re: Dann bitte informiere dich , bevor die evtl. das Pflegegeld bei Euch einstellen - memory 15.08.17, 20:43
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - memory 15.08.17, 20:45
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - Danyshope 15.08.17, 22:09
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - memory 15.08.17, 22:13
- Re: P.s Pflegedienst haben wir auch nicht - memory 15.08.17, 22:14
- ist klar gesetzlich vorgeschrieben - Ellert 18.08.17, 12:11
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - memory 15.08.17, 22:13
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - Danyshope 15.08.17, 22:09
- Re: P.s da kommt auch niemand einfach , darum musst Du dich kümmern - memory 15.08.17, 20:45
- je nach PG kommt die Überrpüfung durch den Pflegedienst - Ellert 18.08.17, 12:10
- liegen die Bescheinigungen nicht vor kann das PG eingestellt werden - Ellert 18.08.17, 12:12
- siehe hier - Ellert 18.08.17, 12:14
- Re: siehe hier - Danyshope 19.08.17, 22:29
- solange die das nicht anmahnen wäre mir das auch egal - Ellert 20.08.17, 10:38
- Re: siehe hier - Danyshope 19.08.17, 22:29
- Re: Dann bitte informiere dich , bevor die evtl. das Pflegegeld bei Euch einstellen - memory 15.08.17, 20:43
- Betreuung geht nur über das gericht - Ellert 12.08.17, 10:23
- Re: Betreuung - Andrea&Würmchen 12.08.17, 10:28
- Re: Betreuung - Mony 12.08.17, 16:21
- Re: Betreuung - Sonnenkäferchen 13.08.17, 18:56
- Ich vermute auch dass man da schwer Chancen hat - Ellert 13.08.17, 20:44
- Re: Ich vermute auch dass man da schwer Chancen hat - Danyshope 15.08.17, 19:08
- das liegt daran wie die Gerichte überlaufen sind - Ellert 18.08.17, 12:08
- Re: Ich vermute auch dass man da schwer Chancen hat - Danyshope 15.08.17, 19:08
- Ich vermute auch dass man da schwer Chancen hat - Ellert 13.08.17, 20:44
- Re: Betreuung - Danyshope 15.08.17, 19:11
- Re: Betreuung - memory 12.08.17, 8:15
Fast ein Sinnlospost...
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