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Kind vom Arzt vom Besuch der Notbetreuung der Schule befreit

Thema: Kind vom Arzt vom Besuch der Notbetreuung der Schule befreit

Meine Tochter (8 Jahre) war heute beim KiA zur regelmäßigen Lungenfunktionskontrolle. Dieser stellte ihr ein Attest aus, dass sie aufgrund der aktuell hohen Inzidenz nicht in der (übervollen) Notbetreuung bei wechselnden Gruppenkonstellationen in der Schule betreut werden kann (Kind gehört zur Risikogruppe). So. Wohin mit meinem Attest? Unbezahlten Urlaub nehmen? Bekommt man dafür die Entschädigungsleistung? Pflegetage beantragen (aber die sind Ende nächster Woche aufgebraucht)? Wer ist Ansprechpartner in dieser Situation? Die Schule bietet Notbetreuung, das Kind ist davon aber aufgrund des Ansteckungsrisikos befreit... Danke.

von Philo am 11.01.2021, 18:56



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Bringt das überhaupt etwas? Bei uns ist eine Brecheinigung der Einrichtzng gefragt, dass das Kind nicht hingeht...

von Winterkind09 am 13.01.2021, 08:01



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es geht mir darum, dass ich von meiner Arbeit freigestellt werde, um mein Kind zu betreuen. Und ggf. Ersatzleistungen für die Freistellung / unbezahlten Urlaub erhalte. Denn wenn eine Notbetreuung angeboten wird, erhält man i.d.R. keine finanzielle Ersatzleistung.

von Philo am 13.01.2021, 15:18



Antwort auf Beitrag von Philo

Du kannst dich von deinem Arzt aufs Kind krankschreiben lassen auf die Krankenkasse mal und erkundige dich nach dem Verdienstausfall Geld. Das ist was extra zum Kinder Krankengeld. Wobei die Kinder kranktage ja auch angehoben wurden. Ich bin seit März letzten Jahres unbezahlt zu Hause weil unser Kind mit und jetzt nach der Chemo Risiko Patient ist und nicht in die Kita darf. Ich bekomme nichts von niemandem, kann froh sein das wir ne zusätzliche Pflegeversicherung haben und einen pflegegrad das ich überhaupt bisschen was bekomme. Aber kein Vergleich zu wenn ich arbeiten gehen könnte. Lg nita

von nita83 am 13.01.2021, 18:33



Antwort auf Beitrag von Philo

Hallo, Ich wäre davon ausgegangen, dass du trotz dem Angebot der Notbetreuung durch die Schule doch Geld bekommst, da zwar allgemein Notbetreuung angeboten wird, aber es für deine Tochter keine Notbetreuung gibt. Bei uns hat es geheißen, das Landratsamt kann dazu Infos geben. Bayern zahlt z. B. eine Entschädigung bei Dienstausfall wegen fehlender Kinderbetreuung (wegen Corona). Google mal. Da findest du sicher was. LG luvi

von luvi am 15.01.2021, 19:30



Antwort auf Beitrag von Philo

Sobald du ein Attest hast, bekommst du Kind-Krank-Tage (jedes Elternteil 20 Tage im Jahr oder alleinerziehend 40 Tage (rückwirkend ab 05.01.). Man bekommt 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Antrag wohl über die KK, wenn die Bestätigung von der Betreuung vorliegt bzw. vom Kinderarzt. Das waren meine Infos von gestern... LG, Leonessa

von leonessa am 16.01.2021, 02:21



Antwort auf Beitrag von leonessa

Und was ist, wenn die Kinderkranktage verbraucht sind? So, wie es jetzt aussieht, werden die Schule / Kitas ja nicht in absehbarer Zeit öffnen.

von mutti6 am 18.01.2021, 11:04



Antwort auf Beitrag von mutti6

und wenn dann noch 2x hintereinander Quarantäne von 14 Tagen kommt...? Ich hab mich erst mal für 6 Wochen unbezahlten Urlaub entschieden (man bekommt 67% Lohnersatz lt. Infektionsschutzgesetz für 6 Wochen), anschließend werde ich die Pflegetage nutzen und danach wohl wieder in den unbezahlten Urlaub gehen. Ich denke nicht, dass vor Ostern für alle Präsenzunterricht stattfindet...

von Philo am 19.01.2021, 18:16