Mutterschutz - welche Rechte und Pflichten habe ich?

Mutterschutz - welche Rechte und Pflichten habe ich?

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Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, die Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes zu schützen. Das kann bedeuten, dass Sie bestimmte Arbeiten nicht mehr machen dürfen oder Ihnen zusätzliche Pausen zustehen.

Auch für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit gelten nun sehr enge Regeln. Ihr Arbeitgeber ist an die Bestimmungen des Gesetztes gebunden - allerdings erst, wenn Sie ihm Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben. Im Gesetzt heißt es: "Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist." Sie müssen Ihrer Firma also nicht unbedingt gleich Bescheid sagen. Meistens ist es jedoch besser, damit nicht lange zu warten. Es ist ja in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihres Babys, dass Sie gesundheitliche Risiken vermeiden. Zudem gilt für Schwangere ein besonderer Kündigungsschutz! Nicht zuletzt sind Arbeitgeber natürlich froh, wenn sie früh wissen, dass eine Arbeitskraft vorübergehend ausfällt. Das erleichtert es, die Vertretung zu planen.

Übrigens haben Sie das Recht, die normalen Vorsorgeuntersuchungen auch während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen diese Fehlzeiten nicht vom Lohn abziehen.

Besondere Schutzfristen vor und nach der Geburt

Innerhalb bestimmter Fristen vor dem errechneten Geburtstermin sowie nach der Geburt Ihres Babys steht Ihnen Mutterschaftsurlaub zu. In dieser Zeit bekommen Sie statt Ihres Gehalts Mutterschaftsgeld. Es setzt sich zusammen aus einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und einem Aufstockungsbetrag Ihres Arbeitgebers. Falls Sie berufstätig, aber nicht gesetzlich versichert sind, zahlt Ihnen das Bundesversicherungsamt auf Antrag einen kleinen Betrag.

Vor der Geburt gilt: Sie dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten. Es sei denn, Sie selbst wollen weiterhin arbeiten und erklären das offiziell Ihrer Firma gegenüber. Diese Erklärung können Sie aber jederzeit widerrufen.

Nach der Geburt ist das Gesetz eisern: Sie dürfen erst nach acht Wochen wieder arbeiten (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erst nach zwölf Wochen). Kommt Ihr Baby zu früh, verlängert sich diese Frist - und zwar um den Mutterschaftsurlaub, den Sie vor der Geburt verpasst haben.

Hier gibt es Rat: Falls Sie rund ums Mutterschutzgesetz einen Rat brauchen, kann Ihnen die Personalabteilung, eingeschränkt auch Ihre Krankenkasse, helfen. Gute Anlaufstellen sind zum Beispiel ebenso der Betriebsrat oder das für Ihr Gebiet zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Dieses Amt ist zuständig für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in den Betrieben. Manchmal gibt es hier auch Merkblätter mit den wichtigsten Informationen für werdende Mütter.

Tipp: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig zum Thema Elternzeit schlau machen. Auch hier gelten Regeln und Fristen, die Sie kennen sollten, damit später alles nach Wunsch geht.

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