Frage: Arbeitgeber Bescheid geben

Guten Tag! Ich arbeite als ZFA(Zahnmedizinische Fachangestellte). 24 Stunden die Woche, 6 Stunden am Tag. Nun bin ich in der 5. Ssw. Einen Termin zum Mutterpass ausfüllen habe ich erst am 19.10 bei meiner Hebamme. und den ersten Ultraschall am 07.11.. Nun ist die Frage wann ich es meinem AG sagen soll. Eigentlich wollte ich gerne bis zum Ultraschall warten um zu wissen ob alles ok ist. Aber ist das vertretbar? Ich muss ab und an röntgen. Ich schätze mal so 0-4 mal am Tag. Natürlich gehe ich raus, die Bleitür wird geschlossen und ich drücke erst dann ab. Und in die Assistent muss ich auch ab und an. Natürlich mit Handschuhe, Mundschutz und Schutzbrille. Ich muss jetzt noch 6 Tage arbeiten und habe dann auch erstmal 2 Wochen Urlaub. Das Personal bei meinem Frauenarzt sagte ich solle noch warten, da ich noch nicht so weit bin. Was würden Sie mir raten? Vielen Dank

von MaraG. am 01.10.2017, 18:00



Antwort auf: Arbeitgeber Bescheid geben

Liebe Mara, wenn das Mutterschutzgesetz bzw. bis zur offiziellen Bestätigung die Schutzmaßnahmen greifen sollen, dann müssen Sie Bescheid sagen. Ich halte nichts davon, immer erst zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Wenn alles gut ist, dann kann man sich auch zusammen freuen – und wenn etwas nicht in Ordnung ist (und das kann früher oder später sein), dann muss man nicht heimlich leiden. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 02.10.2017



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