Haushaltstipps

Die aktuellen

Haushaltstipps

im Monat Februar

 
 

 
Liebe Eltern,
 
 
besonders mit Kindern stellt der Haushalt eine echte Herausforderung dar: Wäscheberge waschen im Rekordtempo, die Fensterscheiben möchten glänzen und das Mittagessen soll wieder preisverdächtig werden...
Mit unseren Tipps möchten wir Ihnen die Aufgaben im Haushalt erleichtern und hoffen, dass Ihnen das Lesen Freude macht!
 

 

Fasching: Kinderbowle, Konfettisalat, Apfelmuskuchen & Co
Krapfen zum Faschingsfest Indianer, Gespenster und gruselige Hexen - es ist Fasching und auf dem Faschingsfest tummeln sich lustige Gestalten. Spannende Spiele stehen auf dem Programm, Luftschlangen fliegen durch den Raum, es wird getanzt und gelacht, natürlich darf ein Festbüfett nicht fehlen: Würstchen, Gulaschsuppe und bunte Spirelli-Nudeln schmecken lecker, ein bunter Obstsalat liefert Vitamine - so bekommt die Meute neue Energie. Auch unsere Kinderbowle, ein bunter Konfettisalat oder ein Apfelmuskuchen werden gut ankommen.
 
Kinderbowle: Ein Planschbecken für Weingummifrösche
 
Geben Sie je eine halbe Flasche Kirsch- und Waldmeistersirup, vier Flaschen Mineralwasser und den Saft einer halben Limette in ein Bowle-Gefäß. Der Clou: Lassen Sie zwei Tüten Weingummifrösche, wahlweise auch anderes Gummigetier vorsichtig in die Bowle hüpfen.
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Strategie beim Wohnungsputz - ein Plan macht`s leichter
Die Zeit ist knapp und besonders für Familien mit Kindern ist es im Trubel manchmal etwas schwierig, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten. Zeitung und Briefe, Kleidung und Geschirr und vor allem herumliegendes Spielzeug - wenn man nicht aufpasst, kann in der Wohnung schnell mal ein Chaos ausbrechen. Ein guter Putzplan und das Befolgen einfacher Ordnungs-Strategien schaffen aber schnell wieder Abhilfe und alles wandert zurück an seinen Platz, wo es hingehört.   Eimer und Schrubber - mit einem Putzplan geht der Wohnungsputz ruckzuck
 
Zwei einfache Maximen sorgen für Erfolg: 1. Opfern Sie täglich ein paar Minuten, um eine Grundordnung herzustellen. 2. Gehen Sie nicht mit leeren Händen in einen anderen Raum, wenn Sie gleichzeitig etwas mitnehmen könnten. Den Esstisch abräumen, Geschirr in die Spülmaschine räumen, im Bad die Handtücher aufhängen, die Betten machen und die Schmutzwäsche in den Wäschekorb legen - das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und geht schnell, wenn es täglich - von jedem Familienmitglied! - gemacht wird.
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Pep für die Wände: Tattoos und Sticker zum Aufkleben
Wandtattoos setzen hübsche Akzente Das Kinderzimmer hat schon seit Jahren dieselbe Farbe und Ihr Kind hat Lust auf Veränderung? Nun müssen Sie nicht gleich mit dem Farbeimer oder dem Tapeziertisch anrücken. Mit einem gut platzierten Wandtattoo können Sie ratzfatz einen eindrucksvollen Blickpunkt setzen. Ob Rennauto, Schriftzug oder vielen kleinen Blümchen über dem Bett - die Auswahl an Aufklebern ist riesig.
 
Das Praktische: Wandtattoos haften auf vielen fettfreien Oberflächen und sind auch wieder ablösbar. Die Wand muss sauber und trocken sein - das ist das wichtigste Kriterium. Ausnahme ist ein Untergrund von latex- oder silikonhaltigen Farben - hier wird ein Tattoo nicht haften bleiben. Generell heißt es, wo Tesafilm fest hält, hält auch ein Wandtattoo. Die Hersteller versprechen, die Sticker halten auf glattem Putz, auf Tapete, auch auf kleinkörniger Raufasertapete, auf Metall, Glas, Fliesen und auf sauberem, glatten Holz.
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Nicht alles ist erlaubt: Die Renovierungsklauseln im Mietvertrag
Achtung: Nicht alle Klauseln im Mietvertrag sind erlaubt Umziehen ist Stress. Kommt dann aber noch Ärger mit der Renovierung der alten Wohnung hinzu, gibt es schnell Krach mit dem Vermieter. Gut, wenn man sich dann mit den entsprechenden Klauseln im Mietvertrag auskennt und über seine Rechte informiert ist. Denn nicht für alles, was als Schönheitsreparatur im Mietvertrag vorgeschrieben wird, muss der Mieter tatsächlich aufkommen.
 
Nur die Ausstattung, die durch das Wohnen abgenutzt wurde, muss - je nach Formulierung der entsprechenden Klausel - renoviert werden. Zu den Schönheitsreparaturen zählen:
 
Das Ausbessern von Bohrlöchern in Fliesen und an Wänden und das Streichen, Tapezieren oder Kalken der Wände.
 
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Das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Türen und Fensterrahmen von innen und das Reinigen des Teppichs (Abschleifen und Versiegeln des Parketts zählt NICHT dazu.)
 

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Wenn Sie Anregungen oder Wünsche zu unseren Haushaltstipps haben, freuen wir
uns über eine E-Mail von Ihnen - viele Grüße und einen schönen Februar wünscht Ihnen
 
 
Ihre Redaktion von Rund-ums-Baby.de