Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von 2auseinemholz am 18.09.2015, 8:08 Uhr

Wie weit ist die Schule in Bildungspflicht

Hallo!

Es gibt in DE diverse rechtliche Formen der Privatschule: Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.

Ersatzschulen:
In vielen Bundelsländer wird noch unterscheiden zwischen "staatlich anerkannter" und "staatlich genehmigter" Ersatzschule.
Anerkannte Ersatzschulen können staatliche Abschlüsse wie z. B. das Abitur oder die Mittlere Reife selbst vergeben. Genehmigte Ersatzschulen dürfen diese Abschlüsse nicht selbst vergeben; ihre Schüler/innen erwerben diese Abschlüsse in externen Prüfungen. Grundsätzlich muss jede Ersatzschule vom Staat genehmigt werden.
Ersatzschulen erhalten pro Schüler einen Zuschuss vom Staat, der je nach Bundesland derzeit im Schnitt bei zwei Dritteln der Kosten liegt, die der Schüler an einer staatlichen Schule verursachen würde. Diesen Zuschuss erhalten die Schulen aber in der Regel frühestens drei Jahre nach ihrer Gründung.

Ergänzungsschulen:
Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die weder an staatlichen Schulen angeboten werden noch vorgesehen sind (z.B. Internationale Schulen, die den IB anbieten, Europaschulen). Ergänzungsschulen ergänzen also das staatliche Schulsystem.
Auch mit dem Besuch einer Ergänzungsschule kann je nach Landesregelung in vielen Fällen die gesetzliche Schulpflicht erfüllt und ein staatlicher Abschluss erworben werden. Die Schulen erhalten zwar keine Zuschüsse vom Staat, müssen sich im Gegenzug aber auch nicht an Lehrpläne halten. Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist nicht genehmigungspflichtig, sie muss dem Staat lediglich angezeigt werden.

Wie das aber in Österreich, in Eurem Bundesland so ist, weiß ich nicht. Wie Eure "junge" Monte-Schule eingestuft ist, weiß ich ebenfalls nicht.
Wie die Aufsicht des Schulamtes über die Monte-Schule gesetzlich geregelt und faktisch wahrgenommen wurde, weiß ich ebenfalls nicht. Wenn Du wirklich die Schule rechtlich in die Pflicht nehmen willst, wirst Du nicht umhin kommen Dir einen Rechtsbeistand mit der Spezialisierung auf das Schulrecht Eures Bundeslandes zu nehmen und mit dem die Aussichten auf Erfolg und was der "Erfolg" so wäre auszuloten.
Wenn Du allerdings so traumatisiert oder eine Krise durchlebst angesichts entgangener "Bildungschancen" für Dein Kind, dann wäre eine psychologische Unterstützung zur Überwindung dieser (Lebens-)Krise sinnvoller und wohl erfolgsversprechender als ein juristischer Streit, an dessen Ende Dein Kind trotzdem nicht besser schreiben kann.

Rechne damit, dass der Träger Eurer Schule sich im Zweifelsfall juristisch besser aufgestellt hat als fachlich und qualitativ und auch juristisch besser dasteht als Du.

LG, 2.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.