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Geschrieben von IngeA am 17.05.2017, 5:54 Uhr

Wie ist das in Bayern...?

Doch, vorzeigen müssen es die Kinder schon. Die Schule muss ja kontrollieren, dass die Eltern das Zeugnis auch gesehen haben. Das ist also ne Unterschriftenkontrolle.

Ganz so stimmt das mit dem Ablehnen auch nicht, zumindest bei uns nicht. Jedes Kind mit Schnitt von mind. 2,3 hat einen Anspruch auf einen Platz am Gym. Wenn eines aber total überlaufen ist wird schon umverteilt.
Die freie Wahl ist zumindest bei uns Theorie. Außer man möchte das Kind z.B. auf ein Gym geben mit spezieller Ausrichtung, also z. B. musisches Gymnasium oder humanistisches Gym mit Anfangssprache Latein und 2. Fremdsprache Altgriechisch.

Das Jahreszeugnis ist dafür aber nicht ausschlaggebend, das wird alles nach der Anmeldung entschieden.

LG inge

 
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