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Geschrieben von Shelpy am 18.03.2017, 16:23 Uhr

was macht denn der Rest?

Es gibt nicht die Schule vor, dass nicht gefahren werden darf , sondern das Gesetz. Und ja, wer die Prüfung nicht besteht darf nur in Begleitung fahren. Auf die Prüfung wird bei uns schon hingearbeitet und nicht nur einmalig, sondern mehrmalig und der praktische Teil wird mit der Polizei gemacht üben und dann die Prüfung ebenfalls unter Polizeiaufsicht und es muss eine bestimmte Strecke zur Prüfung gefahren werden. Aber praktisch darfst nur, wenn auch die Theorie geschafft ist. Ich finde es in dieser Art sogar sehr sinnvoll. Es ist keine larifi Gschicht. Wobei vielleicht das Alter vielleicht auf 8 oder 9 gesetzt werden könnte.
LG
Shelpy

 
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