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von Mutti69  am 01.05.2015, 13:25 Uhr

schon wieder sachen geklaut

Vielleicht hilft dir das (lass dich jetzt nicht von der Überschrift irritieren!!!)?:

“Schulen übernehmen keine Haftung

Schulleitung und Lehrer warnen Eltern und Kinder zu Recht: Im Fall von Diebstahl in der Schule bleibt man in der Regel auf dem Schaden sitzen, denn Schul- und Hausordnungen enthalten zumeist eine "Freizeichnungsklausel", mit der die Haftung beschränkt oder gar ausgeschlossen wird:

Die Schule haftet bei Verlust oder Beschädigung höchstens für Gegenstände, die für den Unterricht benötigt werden. Dazu gehören etwa Brillen oder Taschenrechner.
Dabei gilt: Der "Kommunale Schadenausgleich" (KSA) erstattet auch dann nur den wesentlich geringeren Zeitwert, nicht aber die Kosten der Neuanschaffung.
Verletzen Lehrer ihre Sorgfaltspflicht, müssen sie unter Umständen ebenfalls für die Folgen eines Diebstahls geradestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie eine sonst immer verschlossene Umkleidekabine versehentlich nicht zuschließen.“

Quelle:
https://www.ruv.de/de/servicecenter/schadenabc/diebstahl/gefahrenquellen/diebstahl-schule.jsp

Da es bei euch tatsächlich Schulbedarf war, würde ich das einfordern! Rein aus Prinzip...und wenn es Pfennigbeträge sind! Es kommt ja nicht zum ersten Mal vor und mir ist immer das Gefühl wichtig, ernstgenommen zu werden!

Ich weiß, die Sache mit der Kraft und den Windmühlen...vielleicht gibst du die Info an eine andere betroffene Familie weiter, die noch Ressourcen in der Streitlust hat?!

 
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