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Geschrieben von krummenau am 01.09.2015, 12:37 Uhr

Reiner Aktionismus

Ja, bei einem Vertrag sollen beide Seiten etwas leisten.
Der zerbrochene Bleistift ist ein gutes Beispiel, da wäre die Lehrerin dan in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß so etwas nicht passiert, denn der Nachbar hat ja direkt unterschrieben und muß dazu gebracht werden, den Vertrag auch einzuhalten.
Aber vielleicht hat er sich ja "bemüht" und konnte nicht ahnen, daß das Ding so schnell bricht? Bestimmt schlechte Qualität. Oder man läßt diese Kleinigkeiten Kinder unter sich regeln oder das Kind, das darauf hinweist, der Nachbar habe nach Unterschrieben des Vertrages den fremden Bleistift kleingemacht, gilt dann als Petze.
Wie gesagt, bei uns an der Grundschule gab es ähnliche Verträge und ähnliche Nichtkonsequenzen. Alles bloß Aktionismus, mehr nicht.

LG von Silke

 
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