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Geschrieben von gewitterhexe96 am 26.08.2014, 21:29 Uhr

Regelung von der 4 in die 3 zurücksetzen - Rat oder Erfahrungen

Hallo Carmar

Nach dem Hinweis hier, habe ich den Text auch gefunden. Es ist ein Auszug aus der Ausbildungsordnung Grundschule kurz AO-GS. Dort heißt es in §7 Abs 5: "Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen."

Nur leider steht hier nicht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit einem Antrag der Eltern statt gegeben wird. Auch finde ich keine Definition darüber was als langfristige Erkrankung gemeint ist. Sind damit mehrere Monate bemeint oder reicht auch schon ein Monat an Fehlzeiten, und muss die Fehlzeit am stück sein oder sind auch immer wiederkehrende Infekte ein Grund, wodurch die Kinder immer mal wieder mehrere Tage am Stück fehlen?

 
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