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Geschrieben von Snaffers am 06.02.2016, 18:43 Uhr

Regeln Notengebung

Bei uns ist das kein "auf die Idee kommen" sondern von der Notenverordnung klar so gesetzt, dass es in der Halbjahresinformation Viertelnoten gibt. Die Abstufung ist eben wie oben beschrieben vorgegeben (und das schon seit "Menschengedenken" - also mein Vater (geboren 1940) kannte das auch schon aus der Schulzeit so).

Ich kann das jetzt mal ganz böse formulieren: Eine glatte 1 erhält nur, wer wirklich schriftlich wie mündlich immer perfekt abliefert. Hat das Kind nicht, damit hat es keine 1 verdient.
Das ist ne sehr harte Einstellung, aber ich kenne tatsächlich Kollegen, die diese vertreten.
Womöglich kommt die Lehrerin aus nem anderen Bundesland, wo es anders gehandhabt wird und hat sich damit noch nicht beschäftigt gehabt.

 
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