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Geschrieben von Snaffers am 06.02.2016, 13:12 Uhr

Regeln Notengebung

Es wird nicht die mündliche Mitarbeit als "Menge der Beteiligung" gewertet sondern v.a. auch an der Frage "wie ist der Inhalt der Beteiligung.
Wenn ich in Klassenarbeiten alles abtesten will, was ich in die Notengebung einfließen lasse, schreibe ich JEDE Stunde einen Kurztest und die Arbeiten an sich werden sehr umfangreich. Mündlich bearbeitet habe ich vielleicht nicht in jeder Stunde von jedem Kind eine Note, aber insgesamt einen wesentlich größeren Überblick übers inhaltliche Können des einzelnen Kindes.
Ich habe mit Englisch in der Grundschule sogar ein Fach, das - auch vom Kultusministerium aus - in BW ganz bewusst fast ausschließlich auf mündlicher Leitung beruht. Sprich ich beobachte und notiere mir, was die Kinder gut machen mündlich (Aussprache, Hörverstehen, Grammatik etc.). Ich kann zwar Tests schreiben (wobei die Kinder jedes Wort, das sie schreiben müssen, auch während des Tests zur Verfügung haben müssen), aber die haben immer nur einen gewissen Anteil an der Note.
Zur mündlichen Mitarbeit gibts dafür hier aber auch "nur" ne Verbalbeurteilung bzw. ein Kreuzchen in nem Kompetenzraster

 
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