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Geschrieben von nicole1013 am 29.08.2014, 18:44 Uhr

Rechtliches !!!

Das habe ich dazu gefunden

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

es gibt weder Vorschriften, die es verbieten, noch Vorschriften, die dem Lehrer einen Anspruch auf Mitnahme des eigenen Kindes geben. Dementsprechend hängt es vollständig von der Klasse ab, ob sie ein klassenfremdes Kind mitnehmen will oder nicht. Allerdings sollte es auch mit der Schulleitung ebgeklärt werden, falls die Schule Versicherungen abgeschlossen hat, kann es da eventuell haken.

Die einzig relevanten Vorschriften sind die bezüglich der Aufsichtspflicht. Der Lehrer muß trotz der Mitnahme des eigenen Kindes in der Lage sein, die Aufsichtspflicht vollständig erfüllen zu können, d.h. das eigene Kind darf den Lehrer nicht ablenken. Auch darf das eigene Kind nicht zur Gefahr werden, beispielsweise aufgrund einer ansteckenden Krankheit oder ähnlichem.

Ich rege daher an, es mit der Klasse und der Schulleitung genau zu besprechen und deren Zustimmung einzuholen.

Bitte stellen Sie solange Nach- und/oder Verständnisfragen, bis Sie zufrieden sind. Es ist nicht notwendig, die Antwort mit "Habe Rückfragen" zu bewerten, es reicht aus, die Rückfragen einfach zu stellen.

Wenn Sie keine Nach-/Verständnisfragen mehr haben und mit der Antwort zufrieden sind, bitte ich um eine positive Bewertung, um die Bezahlung zu ermöglichen.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Link
http://www.justanswer.de/anwalt/7svwv-hallo-darf-ein-klassenlehrer-sein-kind-mit-auf-die-klassenfahrt.html

 
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