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Geschrieben von Jeckyll am 27.08.2014, 15:45 Uhr

Rechtliches hin oder her

Ein Lehrer ist wahrscheinlich nicht verpflichtet eine Klassenreise zu machen (oder steht das in seinem Aufgabenprofil/ Anforderung drin?).

Ich würde von einem Lehrer also erwarten, dass er bei Wunsch der Kinder/Eltern (und diese werden wahrscheinlich immer so einen Wunsch haben) dass eine Klassenfahrt statt finden soll, als erstes gefragt wird ob das eigene Kind ggf. mitfahren darf wenn man sich nicht sicher sein kann eine Betreuung dafür zu finden. So etwas muss geklärt werden BEVOR es an eine genauere Planung der Reise geht. Eine solche Entscheidung (die durchaus die Eltern treffen sollten) ist ebenso elementar wie die Kosten einer solchen Klassenfahrt.

Ich finde es eine ziemliche Frechheit wenn davon ausgegangen wird, dass es für Lehrer selbstverständlich in Ordnung ist sein eigenes Kind mitzunehmen.

Dienst ist Dienst und privat ist privat. Und wenn ich als Lehrer freiwillig (!) eine Klassenfahrt mache dann habe ich auf dieser Fahrt freiwillig (!) einen zusätzlichen Dienst übernommen und sollte da mein Privates raus halten. Kann ich dies aus verschiedenen Gründen nicht (was völlig ok ist, Privates geht auch bei mir vor Dienstlichem) dann darf ich meinen Dienst nicht auf diese Art und Weise ausbauen. Dann gibt es eben keine Klassenfahrt. Es sei denn die Eltern wissen davon dass evt ein eigenes Kind mitfährt und sind damit einverstanden.

Aber heimlich seit längerem so geplant und es (so hört es sich für mich an) nur notgedrungen den Eltern zehn Tage vor der Abfahrt mitteilen ist ein mieser Schachzug vom Lehrer.

Wobei ich als Mutter eher sagen würde lieber keine Klassenfahrt als eine Klassenfahrt mit "Anhängsel", würde mich aber der Mehrheit beugen. Nur vor vollendete Tatsachen möchte ich nicht gestellt werden.

Jeckyll

 
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