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Geschrieben von Rapunzelchen am 05.08.2015, 21:45 Uhr

Recht auf Elterngespräch?

Weiß das jemand, gibt es wirklich ein Recht auf ein Elterngespräch? Oder hängt es wirklich vom Gut-Wollen des Lehrers ab?

 
10 Antworten:

Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von waschbaer am 06.08.2015, 7:22 Uhr

Jeder Lehrer wird ein Lehrer Gespräch führen wenn du an seinem dafür festgelegten Tag in die Schule kommst .

Hier bitten die Lehrer alle Eltern die nicht beim elternsprechtag waren zum Gespräch.
Und jeder Lehrer hat innerhalb der Schulzeit eine Stunde einmal pro Woche für Eltern Gespräche .

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von 2auseinemholz am 06.08.2015, 8:06 Uhr

Hallo!

Welches Bundesland????
In Hessen ist das so:

"Lehrkräfte halten an der Schule Sprechstunden ab, die in geeigneter Form bekanntzugeben sind.
(§ 6 Abs. 5 Dienstordnung)"

Elterngespräche gehören zu den Dienstaufgaben von Lehrern. Über Ort und Zeitpunkt muss man sich sicher einig werden.

Lehrersprechstunden kann man im Sekretariat erfahren, bzw. einen Termin dort vereinbaren. Hier wird gebeten auch einen Termin zu einer regelmäßig angebotenen Sprechstunde der Lehrer zu vereinbaren.

Wo liegt das Problem?

LG, 2.

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Re: Recht auf Elterngespräch? - Bundesland / Kultusministerium?

Antwort von kanja am 06.08.2015, 10:58 Uhr

Es mag sein, dass die Bundesländer das unterschiedlich handhaben, das kannst du bestimmt auf den Seiten der Kultusministerien ergoogeln.

Hier ist es so, dass alle Lehrer feste Sprechstunden haben. Wenn man sich da einen Termin geben lässt, kann man mit dem Lehrer sprechen.



Hört sich an, als wolle ein Lehrer nicht mit dir sprechen? Das ist dann vielleicht eher ein individuelles Problem und nicht generell so. Warum sollten Lehrer das verweigern?

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von Pia-Lotta am 06.08.2015, 16:51 Uhr

Ich bin selbst Lehrerin und natürlich haben Eltern das Recht auf ein Gespräch. Allerdings zu einem fest vereinbarten Termin und bestimmt auch nicht wöchentlich mit denselben Eltern...Plötzlich nach Schulschluss auf der Matte stehen und auf ein Gespräch pochen geht nicht.

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von Rapunzelchen am 06.08.2015, 18:10 Uhr

Bundesland ist BW.
Die Lehrerin meiner Tochter ging vor wenigen Tagen in Rente.
Mein Wunsch war ein Abschlußgespräch, bin eigentlich davon ausgegangen dass die Lehrerin allen Eltern ein Abschlußgespräch anbieten würde. Dem war nicht so.
Ich habe die Lehrerin dann Anfang Juni angemailt (üblich, die Lehrerin hat fast alles über Mail gemacht), habe nach 3 Wochen im Hausaufgabenheft meiner Tochter um ein Gespräch gebeten und dann, als immer noch keine Reaktion kam, meiner Tochter einen Zettel mitgegeben, den die Lehrerin auch gelesen hat.
Probleme in der Schule gab es nicht, das ist richtig und auch gut so
Aber ein Gespräch hätte ich gerne gehabt, da sich Kinder meist in der Schule anders verhalten als zuhause. Oder einfach nur eine Einschätzung meines Kindes, nächstes Jahr steht ein Schulwechsel an auf eine weiterführende Schule und natürlich überlegen wir schon wie es evtl. weitergehen könnte.

Zuerst war ich wütend und enttäuscht. Die Lehrerin hatte einen sehr schlechten Ruf, aber darauf habe ich nie was gegeben und mein Kind hatte auch keine Probleme mit ihr.

Über den Rektor wollte ich dann nicht mehr gehen, was hätte es mir gebracht? Die Frau hätte wahrscheinlich nur gesagt es ist alles okay, gehen sie.

Mich hat es zuerst geärgert und auch traurig und wütend gemacht. Und deshalb habe ich mich gefragt ob ich überhaupt ein Recht darauf habe? Einfach auch um gewappnet zu sein, falls so etwas nochmals vorkommt bei anderen Lehrern.
Das es eher, Gott sei Dank, unwahrscheinlich ist weiß ich. Habe eine Freundin die jahrelang als Lehrerin arbeitet, sie sagte auch sie habe noch niemals Eltern ein Gespräch verweigert oder gar eine Anfrage ignoriert.

Ich möchte der Lehrerin auch noch eine Mail schreiben , einfach weil ich mich dann besser fühle. (Wenn jemand Ideen hat, wie ich das ganze formulieren könnte, bin ich dankbar :-) )
Danke für eure Infos!

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von kanja am 06.08.2015, 21:30 Uhr

Alles lief gut, keine Probleme, aber du tust, als hinge euer Leben davon ab, noch eine Einschätzung von dieser Lehrerin zu bekommen ....?

Ehrlich gesagt wird die Dame ihre Gründe dafür haben, dass sie "verschwunden" ist.
Kann man doof finden, aber zwingen kann man sie nicht.

Lasst doch einfach mal das neue Schuljahr beginnen, wartet ein Weilchen und sprecht dann mit der Lehrerin, die ja offenbar das übertrittsjahr begleiten wird.

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von 2auseinemholz am 07.08.2015, 7:58 Uhr

.... einer Lehrerin, die in Rente gegangen ist, eine email schreiben, warum sie wohl Ihrer Dienstpflicht nicht nachgekommen wäre finde ich vollkommen daneben.
Was erwartetest Du Dir denn davon? Eine "Aussprache"? Gewissensbisse? Vielleicht gibt es eine "Übergabe" an die neue Lehrerin ....

Außerdem finde ich es komisch, dass Du erwartest, dass eine Lehrerin die geht, mal eben so noch mit allen Eltern jeweils ein Abschlussgespräch plant - das sind ca. 20 h Gespräch + mindestens 5 h Vorbereitung dafür ..... Wer vergütete die 25 Arbeitsstunden im letzten Monat ihres Arbeitslebens?????
Meine Söhne hatten bislang das Glück/Pech jedes Jahr die komplette Lehrer-Mannschaft ausgetauscht zu bekommen - ergibt pro Jahr ca. 5 Lehrer. Wenn ICH mit denen allen eine Abschulssgesoräch haben sollte, könnte ich schon mal 1 Woche Urlaub dafür einplanen um was zu hören? ... Alles gut! Viel Erfolg weiterhin! - Mir reicht da der übliche "Abschiedsbrief".

Wenn die Lehrerin in dem Alter schon gut mit email umgehen kann, wird sie so clever sein, mit Eintritt in die Rente das email-Konto aufgelöst zu haben.

LG, 2.

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von Yanla am 07.08.2015, 10:43 Uhr

Hallo,

wenn ich mir das so durchlese, kommt es mir so vor, dass du zwei Sachen unterscheiden musst.

Das eine ist das Elterngespräch, das nicht stattgefunden hat. Vielleicht aus guten Gründen, weil alles gut lief und es für die Lehrerin nicht ersichtlich war, warum du jetzt nochmal mit ihr sprechen möchtest. Du aber natürlich ein gutes Recht darauf gehabt hättest, egal wie die Lehrerin dazu steht.
Ich kann da die Lehrerin gut verstehen, wenn man weiß, was in den letzten Schulwochen vor den Ferien so alles zu tun ist - da geht es turbulent zu und das ganz ohne Elterngespräche.

Das andere ist der Ärger über das Nicht-Reagieren der Lehrerin auf deine Anfragen. Das finde ich auch ungut und da versteh ich deinen Ärger. Eine E-Mail oder ein Telefonat mit der Nachricht, es läuft alles gut, ein Gespräch ist nicht mehr sinnvoll, hätte gereicht. Einfach nicht zu reagieren ist unhöflich und in dieser Hinsicht auch unprofessionell.

Jetzt noch eine Mail schreiben?
Da musst du dir überlegen, wie sehr du dich geärgert hast. Wenn es immer noch in dir grummelt, dann find ich es schon ok, der Lehrerin noch zu schreiben und zu sagen, hey, ich habe mich tierisch geärgert, das wäre doch auch anders gegangen.
Dann geht es dir nachher besser.

Wenn du es für dich schon abgehakt hast, dann bringt die Mail nur nochmal eine kleine Verstimmung mit der Lehrerin und sonst nichts. Denn die ist mit dem Kopf sicher schon weit weg...

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Re: Recht auf Elterngespräch?

Antwort von Rapunzelchen am 07.08.2015, 17:13 Uhr

Danke für eure Antworten.
Und ja, ich gäbe mich natürlich über ein nicht-reagieren geärgert.
Wie ich mich auch ärgern darf wenn jemand seinen Job nicht gut macht. Unhöflich ist und Unprofessionell, wie geschrieben.
Die Mail werde ich schreiben , denn die Lehrerin ist schon noch präsent. :-)

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Nachtrag

Antwort von Rapunzelchen am 07.08.2015, 17:19 Uhr

Sorry, beim darübergeschrieben habe ich gemerkt es klingt etwas unverständlich: mit noch präsent meine ich sie wird ab und an noch Aushilfe an der Schule machen, bei Krankheit. Wir sind hier eine sehr kleine Grundschule.

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