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Geschrieben von Jenn am 05.12.2014, 11:38 Uhr

Prügelandrohung in der Schule

Hallo,


In der Schule meiner Tochter gibt es einen Jungen der schon mehrmals andere Schüler geschlagen und andere drangsaliert hat. Die Schulleitung macht nicht viel, das eine Kind wurde von der Schule genommen geht jetzt auf eine andere Grundschule. Nun hat die Freundin von meiner Tochter berichtet das sie von diesem Jungen bedroht wird und auch meine Tochter und eine Klassenkamaradin. Was tun ? Warten bis was passiert, mit der Schulleitung reden ? Klassenleitung ? Bei dem Fall vorher ist es wohl richtung Staatsanwaltschaft gegangen, weiß nicht warum. Hoffe aber nachher da mehr zu wissen.

Lg jenn die gerade etwas aufgewühlt ist.

 
5 Antworten:

Re: Prügelandrohung in der Schule

Antwort von lara30 am 05.12.2014, 11:54 Uhr

Und ob ich da Redebedarf hätte!!!!!

Ich würde zuerst mal ein Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen und ruhig über das Vorgefallene und meine Befürchtungen diesbezüglich reden.

Nachfolgend, bei Nichtbeachtung wäre der Gang zum Rektor und dann zum Schulamt- aber ich würde zuerst bei der Klassenlehrerin anfangen!
Aber wie gesagt ruhig und ordentlich!

Zum Thema Staatsanwalt: Kinder sind NICHT strafmündig, von daher ist eine Anzeige gegen ein solches müßig!

Lg

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Re: Prügelandrohung in der Schule

Antwort von Mutti69 am 05.12.2014, 12:11 Uhr

Ich würde die betreffenden anderen Mütter mit ins Boot holen und sofort einen Termin mit der Klassenlehrerin machen, wenn der Junge in die selbe Klasse geht wie die Mädchen.
Tut er das nicht, dann einen Termin beim Direktor und der Bitte beide Klassenlehrerinnen dazu zu rufe.

Den Kindern würde ich einschätzen, wie sie sich zu verhalten haben! In Gruppe bleiben, nicht allein gehen, weggehen, bevor er zu dicht bei ihnen ist, zu einem Erwachsenen gehen.

LG

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Re: Prügelandrohung in der Schule

Antwort von Jeckyll am 05.12.2014, 12:12 Uhr

Nein, die Kinder sind nicht strafmundig. Aber die verantwortlichen erwachsenen sind es. Und wenn Kinder in der schule, zu Unterrichts oder pausenzeiten verprügelt werden müssen sich die Aufsicht habenden Lehrer verantworten. Oder die Eltern des Täters wenn es außerhalb der Schule passiert ist.

Denke manchmal kommt man nur mit extremen Mitteln zu seinem Recht, leider. Und WENN die schule wirklich nichts unternehmen sollte um mein Kind zu schützen würde ich auch vor der Androhung (und Umsetzung) einer Klage im Schadensfall nicht zurück schrecken.
Ich kann dieses weit verbreitete "was sollen wir denn da tun, wir können doch auch nichts machen, das ist halt so, jetzt warten wir mal ab" nicht mehr hören.

JECKYLL

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Re: Prügelandrohung in der Schule

Antwort von Jenn am 05.12.2014, 12:49 Uhr

Hallo,


Ich will gar nicht warten bis was passiert, sondern vorher was unternehmen. Mit meinem Mann besprechen was wir machen bzw der mutter von der Freundin..

Lg

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Re: Prügelandrohung in der Schule

Antwort von germanit1 am 06.12.2014, 10:49 Uhr

Tut Euch mit anderen betroffenen Eltern zusammen und hoert mal was die Klassenlehrerin dazu sagt und was die Schule schon unternommen hat. Wenn die Schule schon erfolglos was unternommen hat und auch die Staatsanwaltschaft schon eingeschaltet worden war, eventuell mal das Jugendamt informieren. Was sagen eigentlich die Eltern des Jungen zu seinem Verhalten?

Die Kinder sollen auf jeden Fall in der Gruppe bleiben, keine einsamen Wege gehen und im Notfall laut um Hilfe rufen. Ich habe teilweise sogar eine Trillerpfeiffe in der Tasche. Damit kann man den Taeter erstmal ueberraschen und die Aufmerksamkeit anderer auf sich ziehen.

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