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Geschrieben von Tanzbaer68 am 16.04.2015, 14:39 Uhr

Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Hallo,
weiß jemand ob und wo es gesetzlich verankert ist, dass eine kostenpflichtige Spätbetreuung (nach der verlässlichen Grundschule) rein formal NICHT im Klassenraum stattfinden darf?
Es haben sich an unserer GS so viele Kinder für die Spätbetreuung neu angemeldet, dass eine neue Gruppe eröffnet werden könnte, dies wird aber mit der Begründung abgelehnt, dass die Betreuung (erfolgt durch externen KITA-Betreiber) nicht im Klassenraum stattfinden darf & kein weiter NiCHT-Klassenraum mehr zur Verfügung steht.
Rein praktisch erfolgt die Betreuung der beiden jetzt schon vorhandenen Gruppen bei schlechtem Wetter natürlich in einem Klassenraum...
Über Infos diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

LG Tanzbaer

 
5 Antworten:

Re: Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Antwort von Murmeltiermama am 16.04.2015, 16:14 Uhr

Das kann man so pauschal nicht sagen. Wahrscheinlich ist das kommunal geregelt, denn Schulträger ist in der Regel die Stadt/Gemeinde/Landkreis. Einfach mal nachfragen, wo das denn steht (also bei demjenigen, der es behauptet hat).

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Re: Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Antwort von Steffi528 am 16.04.2015, 19:10 Uhr

Ich überlege gerade, wie es bei uns geregelt ist: Die Kinder sind in einen Raum in der Grundschule, kein Klassenraum, ein ehemaliger umfunktionierter Klassenraum (mit Kicker, Sofaecke und was man sonst so bracht zum nachschulischen Chillen, Hausaufgaben werden in einen anderen Raum gemacht. Aber alles in der Grundschule. Grundschule und Nachmittagsbetreuung sind in einer Trägerhand.

Ich würde da auch noch mal genau nachfragen, wo genau das so beschrieben steht (und ich würde den Kommunalpolitiker meines Vertrauens auch mal fragen, ob er von anderer Seite nach einer Erklärung fragen kann)

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Re: Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Antwort von katzer am 16.04.2015, 19:35 Uhr

Hallo bei uns ist es so das sich 2 Klassen einen Hortraum teilen müssen (kein Klassenzimmer).Da dies aber zwangsläufig für 56 Kinder zu klein ist wird der Klassenraum(von beiden Klassen)mitgenutzt,d.h.die Kinder halten sich auch im Klassenraum auf und auch die Hausaufgaben werden im Klassenraum erledigt.LG.Katzer

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Re: Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Antwort von platschi am 17.04.2015, 9:18 Uhr

Früh- und Spätbetreung finden üblicherweise nicht in einem Klassenraum statt. Egal an welcher Schule ich bisher war, dafür gab es immer einen extra Raum, der dann auch für die Betreuung in Frei- und Ausfallstunden genutzt wurde.
Generell möchten die meisten Lehrer übrigens nicht, dass überhaupt eine Betreuung im Klassenraum stattfindet (ich habe nur ganz wenige Ausnahmen erlebt), nur meist ist es räumlich gar nicht möglich, eine Doppelnutzung zu umgehen.

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HH

Antwort von Geisterfinger am 17.04.2015, 10:13 Uhr

In Hamburg findet die BEtreuung ja nach Wetter und baulichen BEdingungen der Schule durchaus im Klassenzimmer statt.

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