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Geschrieben von MoneSi am 10.11.2015, 10:25 Uhr

Nachtrag

Hallo,
wegen dem von mir erwähnten Unfall: Die Versicherung des Landessportbundes tritt bei einem Reitunfall ein, wenn jemand Reitunterricht erteilt hat, der im Sinne der APO eine Befähigung zur Unterrichtserteilung erlangt hat (z.B. Reitwart, Amateurreitlehrer, Berufsreitlehrer).

 
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