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Geschrieben von speedy am 27.07.2014, 11:04 Uhr

Müssen Klassenarbeiten zum Vorzeigen zu Hause ausgehändigt werden?

Hi,
streng genommen müssen die Eltern nur die Möglichkeit der Einsichtnahme bekommen und eine zeitnahe Information über die schriftliche Leistung.
ABER für die Erbsenzähler: Wurde die Arbeit auf Papier oder im Heft des Schülers angefertigt, gibt es keine Berechtigung der Schule, diese dann einzubehalten, da das Papier ja Eigentum des Schülers ist und bleibt. Anders natürlich, wenn das Papier oder die Zettel von der Schule ausgegeben wurden. :)

Gruß, Speedy

 
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