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Geschrieben von Lauch1 am 11.04.2015, 17:33 Uhr

Lauch

Was gibt es da zu verstehen: seit 1993 hat jedes Kind mit Sonderpädagogischen Förderbedarf Recht auf einen Integrationsschulplatz.
Bis zum Ende der Pflichtschulzeit.
Wenn du nicht willst, dass dein Kind als I Kind eingestuft wird, niemand kann dich zwingen, dann bekommt es keine Förderung.

 
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