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Geschrieben von didi777 am 26.08.2014, 15:19 Uhr

Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Hallo! habe folgende Frage - der Klasse meiner Tochter besteht eine Klassenfahrt 6 Tage auf Amrum. Es kam jetzt heraus, dass die Lehrerin ihren 4-jährigen Sohn mitnehmen möchte - dies hat sie uns bisher offiziell noch gar nicht angekündigt, es kam zufällig heraus und deswegen wird sie es 10 Tage vor der Reise beim Elternabend bekannt geben. Es sind mehrere Eltern, die die Aufsichtspflicht für unsere eigenen Kinder in Frage stellen in dieser Situation - die Fahrt mit der Bahn 8-9 Stunden und der gesamte Aufenthalt dort - Wattwanderungen, Radtouren etc.-wie soll das funktionieren mit einer 6.Klasse und dem eigenen 4-jährigen Kind? Wenn dem Kind etwas passiert, oder eines aus der Klasse ? kennt sich jemand mit so einer Situation aus, gibt es rechtliche Vorschriften, was die Aufsichtspflicht bei Klassenfahrten od.ähnliches angeht? Vielen Dank vorab!!!

 
58 Antworten:

Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von RR am 26.08.2014, 15:44 Uhr

Hallo
ich war mit 13 auf Konfi-Freizeit u. der Pfarrer hatte beide Kinder dabei, die eine war 8, die kleine 4.....

dürfte also kein Problem geben!

viele Grüße

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Naja, sie wird doch nicht allein fahren, oder? Soviel ich weiss...

Antwort von MM am 26.08.2014, 16:22 Uhr

... muss da eh noch eine weitere Aufsichtsperson mitfahren (hier bei uns oft eine Horterzieherin). Ich würde das nicht so dramatisch sehen und mal optimistisch davon ausgehen, dass die Lehrerin ihr Kind soweit "im Griff" hat. Aber wenn ihr als Eltern da unsicher seid, dann sprecht sie doch einfach darauf an? Ihr könnt ja ganz konkret sagen, dass ihr euch die und die Situationen schwierig vorstellt und wie sie das dann handhaben will?

Die Lehrerin meines Grossen nahm von Anfang an ihre Enkelinnen (Zwillinge) mit (sie ist eine sehr junge und sportliche Omi ;-)), die beim ersten (erste oder zweite Klasse) Mal 5 Jahre alt waren. Das hat immer super geklappt, die wurden einfach integriert, so gut es ging, und alle hatten Spass. :-)

Das muss natürlich nicht immer so gut gehen, aber nur als Beispiel... Wie gesagt, fragt doch einfach nach und klärt es direkt, das ist m.E. immer am besten!

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Naja, sie wird doch nicht allein fahren, oder? Soviel ich weiss...

Antwort von MM am 26.08.2014, 16:22 Uhr

... muss da eh noch eine weitere Aufsichtsperson mitfahren (hier bei uns oft eine Horterzieherin). Ich würde das nicht so dramatisch sehen und mal optimistisch davon ausgehen, dass die Lehrerin ihr Kind soweit "im Griff" hat. Aber wenn ihr als Eltern da unsicher seid, dann sprecht sie doch einfach darauf an? Ihr könnt ja ganz konkret sagen, dass ihr euch die und die Situationen schwierig vorstellt und wie sie das dann handhaben will?

Die Lehrerin meines Grossen nahm von Anfang an ihre Enkelinnen (Zwillinge) mit (sie ist eine sehr junge und sportliche Omi ;-)), die beim ersten (erste oder zweite Klasse) Mal 5 Jahre alt waren. Das hat immer super geklappt, die wurden einfach integriert, so gut es ging, und alle hatten Spass. :-)

Das muss natürlich nicht immer so gut gehen, aber nur als Beispiel... Wie gesagt, fragt doch einfach nach und klärt es direkt, das ist m.E. immer am besten!

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Anja+Calvin am 26.08.2014, 16:30 Uhr

Was sind denn konkret die Bedenken ? Was soll denn innerhalb des Zuges die 8-9 Stunden wegen des Kindes passieren außer, dass der 4. jährige den großen auf den Keks geht ?

Kann man mir vier keine Wattwanderung machen ? Oder müssen die 6. Klässler an die Hand genommen werden ? Da ist dann mindestens eine weitere Person von der Schule und der Wattführer.

Bei einer 2. Klasse hätte ich vielleicht wirklich bedenken, da muss man auch im Straßenverkehr noch richtig gucken aber bei einer 6. Klasse ?

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von glückskinder am 26.08.2014, 17:17 Uhr

solange sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommt, ist es nicht verboten.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von shinead am 26.08.2014, 17:26 Uhr

Ich hätte Lehrerin werden sollen...

Ganz ehrlich, ich finde es ein No-Go, wenn eine Lehrerin ihr eigenes Kind mit auf eine Klassenfahrt nimmt.

Job ist Job.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von germanit1 am 26.08.2014, 17:38 Uhr

Vielleicht kann sie ihr Kind in der Zeit nirgends unterbringen und wenn sie nicht mitfaehrt faellt die Klassenfahrt aus. Also nimmt sie das Kind mit.

Wie lang ist denn die Wattwanderung? Mehrere Stunden wird so ein kleines Kidn eventuell nicht laufen koennen und einen Kinderwagen kann man da ja auch nicht benutzen. Und tragen wird auf die Dauer auch zu schwer. Fuer die Fahrradtour wuerde ein Kindersitz / Anhaenger gehen.

Sprecht das auf dem Elternabend einfach mal an.

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@shinead Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von anja1166 am 26.08.2014, 17:39 Uhr

@ Shinead

Ich war nie in der Situation, dass ich mein Kind zu einer Klassenfahrt hätte mitnehmen müssen, gsd, das wäre sicher nicht mein vordringlichster Wunsch gewesen.
Eine Klassenfahrt ist für Lehrer ja nicht Urlaubsfeeling pur.

Es soll aber ja doch Fälle geben, wo ein Kind einer Betreuung bedarf, Wenn die sonst nicht zu realisieren ist, fährt entweder das Kind mit (das ist zwar nicht die Regel, aber es kommt doch mal vor) oder die Lehrerin macht halt keine Klassenfahrt.... und bei vielen jungen Müttern im Kollegium finden dann halt weniger Fahrten statt oder es fahren zu wenig Begleitpersonen mit, was aufsichtstechnisch *sagenwirmal* suboptimal ist.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von kati1976 am 26.08.2014, 17:47 Uhr

Vielleicht hat sie gar keine andere Wahl? Alleinerziehend?keine Familien vor Ort?

Besser als die klassenfahrt abzusagen

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@shinead Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von shinead am 26.08.2014, 17:49 Uhr

Von Seiten der Lehrer kann ich das schon nachvollziehen.

Andererseits gibt es in anderen Berufen auch Veranstaltungen, die über ein paar Tage gehen und auswärts sind. Da geht mitnehmen auch nicht.

Solange die Lehrerin keine Alleinerziehende ist, sollte die Betreuung der Kinder m.E. auch keine Schwierigkeit sein.
Junge Lehrer-Väter kommen bestimmt nicht auf die Idee...

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@shinead etwas OT junge Lehrer-Väter

Antwort von anja1166 am 26.08.2014, 17:59 Uhr

...erfreulicherweise kommen junge Lehrer-Väter immerhin immer mehr auf die Idee den ihnen zustehenden EZU zu nehmen, die fehlen dann schon mal mitten im Schuljahr einfach 2 Monate.
Die (häufig älteren) Schulleitungen finden das übrigens gar nicht lustig ;)

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von mams am 26.08.2014, 19:12 Uhr

als ich selber in der 7. klasse war, machten wir eine klassenfahrt nach juist. unsere lehrerin nahm damals ihre 2jährige tochter mit. da hat kein hahn nach gekräht.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von mams am 26.08.2014, 19:13 Uhr

ach, und vor ein paar jahren habe ich als lehrerin eine wochenendfahrt mit meiner klasse gemacht (freitag bis sonntag) und meine beiden kindern dabei gehabt (damals 6 und 4).

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Wenn man das gut "gebacken bekommt", sehe ich da kein Problem...

Antwort von MM am 26.08.2014, 19:40 Uhr

...war wie gesagt bei unseren Lehrerinnen auch schon der Fall.

Und Betreuung - das ist halt nicht immer so einfach. Tagsüber ist was anderes als ganze Tage, eine ganze Woche lang, Bei weitem nicht immer kann das der Mann/Partner oder die Oma etc. leisten.

Und man kann es NICHT mit Berufen vergleichen, die absolut nicht "kinderkompatibel" sind, wie z.B. irgendwelche Tagungen oder so!

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@shinead Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Sume76 am 26.08.2014, 19:49 Uhr

Wie viele junge Lehrer-Väter kennst du denn! Wir sind eine Lehrerfamilie und haben etliche junge Väter im Kiollegium. Da sind immer mal wieder tageweise Kleinkinder mit dabei, weil die Mama krank ist oder die Bertreuungseinrichtung geschlossen ist. Auch bei Nachmittagsveranstaltungen hat schon der ein oder andere Vater mal seinen Nachwuchs dabei gehabt, wie die ein oder andere Mama halt auch. Men eigener Mann hatte tatsächlich schon mal auf einem Tagesausflug unseren Großen (damals 6) dabei. Er war mit einer 7. Klasse unterwegs und es gab kein Problem.
Zudem hat in den letzten Jahren von den Lehrervätern die ich kenne, wirklich jeder mindestens 2 Monate EZ genommen, die meisten sogar mehr. Mein Mann und ich haben uns die Elternzeit gerecht aufgeteilt.
Also bitte nicht soviel pauschalisieren.
LG Sanne

PS. Bei uns ist es übrigens so, dass ich als Lehrermama niemals auf die Idee kommen würde meine Kinder mitzunehmen, im Gegensatz zu meinem Mann. Wär mir viel zu stressig.

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@shinead Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Sume76 am 26.08.2014, 19:50 Uhr

Wie viele junge Lehrer-Väter kennst du denn! Wir sind eine Lehrerfamilie und haben etliche junge Väter im Kiollegium. Da sind immer mal wieder tageweise Kleinkinder mit dabei, weil die Mama krank ist oder die Bertreuungseinrichtung geschlossen ist. Auch bei Nachmittagsveranstaltungen hat schon der ein oder andere Vater mal seinen Nachwuchs dabei gehabt, wie die ein oder andere Mama halt auch. Men eigener Mann hatte tatsächlich schon mal auf einem Tagesausflug unseren Großen (damals 6) dabei. Er war mit einer 7. Klasse unterwegs und es gab kein Problem.
Zudem hat in den letzten Jahren von den Lehrervätern die ich kenne, wirklich jeder mindestens 2 Monate EZ genommen, die meisten sogar mehr. Mein Mann und ich haben uns die Elternzeit gerecht aufgeteilt.
Also bitte nicht soviel pauschalisieren.
LG Sanne

PS. Bei uns ist es übrigens so, dass ich als Lehrermama niemals auf die Idee kommen würde meine Kinder mitzunehmen, im Gegensatz zu meinem Mann. Wär mir viel zu stressig.

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Ich kenne so einige Lehrer....

Antwort von shinead am 26.08.2014, 20:11 Uhr

und so einige werdende Lehrer (beider Geschlechter) zur Beruhigung.

Wenn ich einmal im Jahr fuer eine Woche auf eine Tagung muss, dann halte ich den Job nicht zwingend fuer kinderunkompartibel.
Otto-Normalverbraucher muss schon in den Ferien jonglieren.

Ein 1-jähriges und ca. 12 Schueler halte ich schlichtweg fuer unverantwortlich. Wäre was anderes, wenn noch jemand zur Betreuung des Kindes mit fährt.

Mein Umfeld (und damit auch einige Eltern aus Juniors Klasse) übrigens auch.

Wenn über das Wohl und Weh der Fahrt erst 10 Tage vorher entschieden wird, finde ich das auch ziemlich daneben.

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Sorry, sollte unter Sume76

Antwort von shinead am 26.08.2014, 20:13 Uhr

.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Pelopeia am 26.08.2014, 21:31 Uhr

*lach*
Ja, Job ist Job.
Aber was ist das für ein Job? 5 Tage 24-Stunden-Schicht und dazu noch einen Teil der Reisekosten selber zahlen? (Was sich aber bald, hoffentlich klärt).

Ganz ehrlich: Sei froh, dass die Lehrerin eine Klassenfahrt macht. Verpflichtet ist sie dazu nur, wenn der Dienstherr alle Reisekosten trägt, was (bisher) quasi nie der Fall ist.
Auch aus privaten Gründen kann ein Lehrer von Klassenfahrten freigestellt werden.

Optimal ist es mit eigenem Kind sicher nicht, aber besser als gar keine Klassenfahrt.
Ob die Aufsichtspflicht verletzt wird, hängt von der Anzahl der Betreuungspersonen ab. Rechtliches dazu gibt es auf den Bildungsportalen (Richtlinien für Schulfahrten) und im Gesetz über Dienstreisen (oder so ähnlich).

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Re: ???

Antwort von Sume76 am 26.08.2014, 23:35 Uhr

Ich kann jetzt irgendwie keinen Bezug zu meinem Beitrag herstellen. Ich hab doch gar nix von 12 Schülern oder einem Einjährigen geschrieben. Ich hab lediglich zu deinem Kommentar bezüglich der Lehrerväter Stellung genommen.
LG Sanne

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@shinead Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Graupapagei3 am 27.08.2014, 7:36 Uhr

Hier auch Lehrervater ... er nahm immer mal wieder ein Kind mit zum Wandertag, als Kind so im Vorschulalter war - allerdings in der SEK II also 11. oder 12. Klasse - insbesondere die Schülerinnen fanden das ganz toll und haben sogar gefragt, ob Kind wieder mitkommt.

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Das entscheiden wohl nicht die Eltern...

Antwort von Daffy am 27.08.2014, 9:43 Uhr

... sondern allenfalls der Schulleiter. Ich verstehe es, dass man als Mutter sein Kind nicht so lange bei anderen lassen will; meinem Mann hätte das nichts ausgemacht. Jeder wie er/sie meint. Wahrscheinlich wurde die Klassenfahrt gewünscht (vom Schulleiter? Der hiesige kämpft wie ein Löwe, dass sie stattfinden. Oder sogar von den Eltern?!) und das nicht unbedingt in erster Linie von der Lehrerin. Ich könnte mir einen Dialog so oder so ähnlich vorstellen:"Frau X, es ist erwünscht/üblich, dass in der 6. eine Klassenfahrt stattfindet." "Tut mir leid, Herr Y, ich habe ein 4-jähriges Kind, das mich auch braucht" "Oh, das wäre aber schade. Wissen Sie was? Nehmen Sie es doch einfach mit. Das klappt schon und Sie sind ja nicht allein."

Was haben bitte damit die Eltern zu tun? Dass ein Kind über eine gewisse Zeit die ganze Aufmerksamkeit eines Erwachsenen braucht (Unfall, Krankheit...), kann immer passieren und deshalb braucht man mindestens zwei verantwortliche Erwachsene. Die Wahrscheinlichkeit für so einen Notfall ist bei einem normalen 4-Jährigen aber nicht größer als bei einem 12-jährigen, von der Fitness her gibt es in der 6.Klasse sicher zwei, drei, die ein Vierjähriger bei Wanderungen etc. locker abhängt. Da geht es eben nach dem schwächsten Glied in der Gruppe. Es geht also nur um eine Person mehr oder weniger, die Lehrerin hat ziemlich sicher die Zustimmung des Schulleiters, wenn die Eltern also frech werden, lehnt sie sich gemütlich zurück und die Fahrt findet nicht statt.

Mir ist im Zweifel auch für die Betreuung meiner älteren Kinder eine Lehrerin, die die Bedürfnisse ihres Kindes ernst nimmt, lieber, als eine mit der Einstellung: "Das muss gehen und der Job geht jedenfalls vor."

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Emmi67 am 27.08.2014, 10:06 Uhr

Bei unseren Klassenfahrten gibt es immer 2 Begleitpersonen, vielleicht ist das bei euch auch so. Außerdem sind Sechstklässler doch schon sehr selbständig. Ich würde da kein Problem sehen.

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Silke11 am 27.08.2014, 10:18 Uhr

Meine Mutter hat mich vor dem Schulalter auch ein paarmal auf Klassenfahrt mitgenommen. Solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird, ist das kein Problem. Undi die besteht bei Sechstklässlern auch nicht durchgehend.

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Daffy, ich seh das ähnlich...

Antwort von MM am 27.08.2014, 10:22 Uhr

... unproblematisch. Es sind auch immer zwei Begleitpersonen dabei. Besser als wenn es keine Klassenfahrt gäbe!

Eine Klassenfahrt ist kein Hochleistungssportcamp, also gehe ich davon aus, dass Ausflüge und Wanderungen so sein werden, dass auch ein gesundes kleineres Kind sie schafft. Manchmal haben ältere Kinder sogar eine schlechhtere Kondition, weil sie mehr sitzen, Computer spielen... etc.

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Re: Daffy, ich seh das ähnlich...

Antwort von Silke11 am 27.08.2014, 10:30 Uhr

Ich bin damals auf Wanderungen wohl teils von den älteren Schülern, so 9. Klasse, getragen worden, so weit ich mich erinnere... Gab dann Pluspunkte im Sozialverhalten oder so...

Auf einer meiner Klassenfahrten hatte ein Lehrerehepaar, die beide in meiner Klasse unterrichteten, auch ihre kleine Tochter dabei. Das gab keine Probleme.

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Überhaupt kein Problem!

Antwort von Jule9B am 27.08.2014, 13:51 Uhr

Es ist bei uns auch schon gewesen, dass ein (männlicher!) Kollege eine jüngere Tochter (Grundschulalter) mit auf Klassenfahrt genommen hat, weil diese nicht anderweitig über mehrere Tage betreut werden konnte. Seine Frau war auch berufstätig und da war das die beste Lösung.

Das Mädchen hat den Ablauf der Klassenfahrt in keiner Weise gestört, der Vater hat natürlich alle Kosten (ihre Unterbringung, EIntrittsgelder usw.) bezahlt, und die älteren Schüler haben sich teiles sehr gern um die "Kleine" gekümmert - sie brauchte im Grunde keine Extrabetüddelung, aber die anderen kamen sich dann so "groß" vor, weil eine "Kleine" mit war. ;)

Wenn man einerseits auf jeden Mist bei jedem Schüler Rücksicht nehmen soll, finde ich gerade merkwürdig, dass in dem Fall nicht auch mal auf Bedürfnisse der Lehrerin bzw. ihrer Familie Rückicht genommen werden kann. Die Alternative ist ja (anscheinend), diese Lehrerin geht nicht mit auf Klassenfahrt und die Fahrt findet evtl. nicht statt. Hätte ich diesbezüglich Gegenwind, würde ich sicher nicht mit auf die Fahrt gehen.

Ich weise hier auch nochmal drauf hin, dass Lehrer auf Klassenfahrten 24 Stunden mehrere Tage lang im Dienst sind und eine sehr große Verantwortung tragen und die Kosten dafür meist oder zum großen Teil aus eigener privater Tasche zahlen.... wenn man selber jüngere Kinder hat, ist das eben nicht ganz so einfach zu organisieren.

Jule

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Re: Überhaupt kein Problem!

Antwort von shinead am 27.08.2014, 14:10 Uhr

Auf welchen "Mist" außerhalb der Jobbeschreibung nehmen denn Lehrer bei ihren Schülern Rücksicht?

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von 2auseinemholz am 27.08.2014, 15:29 Uhr

Hallo!

ich persönlich fände es bereichernd für so eine Fahrt.
Irgendwie lernen die Kinder auch ein bisschen Rücksichtsnahme und andersrum bin ich überzeugt davon, dass die Lehrerin nicht das bereits bekannte Programm für ihren 4-jährigen übern Haufen wirft. Die weiß worauf sie sich einlässt.

Und wir reden hier von 6.-Klässler und nicht von Wickelkinder - was die Betreuung angeht. Da kann man manches an Selbstorganisation schon voraussetzen ...

LG, 2.

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Rechtliches hin oder her

Antwort von Jeckyll am 27.08.2014, 15:45 Uhr

Ein Lehrer ist wahrscheinlich nicht verpflichtet eine Klassenreise zu machen (oder steht das in seinem Aufgabenprofil/ Anforderung drin?).

Ich würde von einem Lehrer also erwarten, dass er bei Wunsch der Kinder/Eltern (und diese werden wahrscheinlich immer so einen Wunsch haben) dass eine Klassenfahrt statt finden soll, als erstes gefragt wird ob das eigene Kind ggf. mitfahren darf wenn man sich nicht sicher sein kann eine Betreuung dafür zu finden. So etwas muss geklärt werden BEVOR es an eine genauere Planung der Reise geht. Eine solche Entscheidung (die durchaus die Eltern treffen sollten) ist ebenso elementar wie die Kosten einer solchen Klassenfahrt.

Ich finde es eine ziemliche Frechheit wenn davon ausgegangen wird, dass es für Lehrer selbstverständlich in Ordnung ist sein eigenes Kind mitzunehmen.

Dienst ist Dienst und privat ist privat. Und wenn ich als Lehrer freiwillig (!) eine Klassenfahrt mache dann habe ich auf dieser Fahrt freiwillig (!) einen zusätzlichen Dienst übernommen und sollte da mein Privates raus halten. Kann ich dies aus verschiedenen Gründen nicht (was völlig ok ist, Privates geht auch bei mir vor Dienstlichem) dann darf ich meinen Dienst nicht auf diese Art und Weise ausbauen. Dann gibt es eben keine Klassenfahrt. Es sei denn die Eltern wissen davon dass evt ein eigenes Kind mitfährt und sind damit einverstanden.

Aber heimlich seit längerem so geplant und es (so hört es sich für mich an) nur notgedrungen den Eltern zehn Tage vor der Abfahrt mitteilen ist ein mieser Schachzug vom Lehrer.

Wobei ich als Mutter eher sagen würde lieber keine Klassenfahrt als eine Klassenfahrt mit "Anhängsel", würde mich aber der Mehrheit beugen. Nur vor vollendete Tatsachen möchte ich nicht gestellt werden.

Jeckyll

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Re: Rechtliches hin oder her

Antwort von shinead am 27.08.2014, 16:13 Uhr

>>Ein Lehrer ist wahrscheinlich nicht verpflichtet eine Klassenreise zu machen (oder steht das in seinem Aufgabenprofil/ Anforderung drin?).

Soweit ich weiß, gehören Klassenfahrten zu den Aufgaben eines Lehrers, wenn das Land / die Schule sämtliche Kosten dafür trägt.

Es gab an meinen Schulen immer ein paar Lehrer, die aufgrund ihrer privaten/gesundheitlichen Situation keine Klassenfahrten unternehmen konnten. Da ist dann immer ein anderer Lehrer oder eine andere erwachsene Person als Betreuung mit gefahren.

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@shinead

Antwort von platschi am 27.08.2014, 18:16 Uhr

Aber die Kosten werden ja nun mal nicht übernommen. Mehrere Tage lang 24 Stunden lang für die Schüler verantwortlich zu sein und dafür auch noch selbst finanziell aufkommen zu müssen - wer macht das denn schon freiwllig. Nach meiner Erfahrung bekommen Schulen (zumindest hier bei uns) pro Schuljahr in etwa soviele Reisekosten, dass es für eine Klassenfahrt reichen würde. Nun fahren aber zehn Klassen, dann weiß man, was jeder an Reisekosten erstatte bekommt.

Ganz ehrlich, wo ist das Problem ein Kind mehr dabei zu haben. ich war seit Jahren nicht mehr auf Klassenfahrt, da ich selten eine eigene Klasse hatte. Aber in der letzten Klasse wo ich als Erzieher dann doch komplette drin war, kam zu Beginn der 1. klasse gleich die Frage, ob wir eine Klassenfahrt machen würden. Die Lehrerin lehnte ab - Begründung, sie könne aus gesundheitlichen Gründen nicht und ich hätte schließlich Kinder. Das war so nicht mit mir abgesprochen, denn ich hätte mich gefreut mal wieder zu fahren. Reaktion der Eltern "Na ihre Kinder können sie doch mitnehmen". Zu einer Klassenfahrt kam es nie, aber ich hatte meinen Kleine ab und an mal mit in der Schule (nach einer Krankheit noch nicht fit für einen ganzen Tag im Kiga oder Schulfeste etc) und meine Schulkinder haben sich immer um die Kleine gekümmert. Ja, ich wurde sogar oft gefragt, wann ich sie denn mal wieder mitbringe - sogar von den sonst raubeinigen Jungs.

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Ich fände es sehr merkwürdig...

Antwort von Daffy am 27.08.2014, 20:27 Uhr

... wenn die Lehrerin quasi die Anwesenheit ihres Kindes zur Abstimmung stellen würde. Es ist ihre Sache, wie sie die Betreuung der Kinder gestaltet, solange niemandem nachvollziehbar Schaden zugefügt werden könnte, und die Anwesenheit eines weiteren Kindes ist ihre Entscheidung (allenfalls mit den weiteren Begleitern und dem Schulleiter abzustimmen); zu erwarten, dass sie da die Erlaubnis oder ein ´Stimmungsbild` bei den Eltern einholt, fände ich unangemessen. Entweder es ist das Vertrauen da, dass die Lehrer die Betreuung im Griff haben oder eben nicht; dann sollte man sein Kind wirklich nicht mitfahren lassen. Wird als nächstes über ein Glas Wein am Abend oder die Anzahl der Tassen Kaffee, die getrunken werden dürfen/müssen, abgestimmt?

Und dass am Anfang des Ganzen eine Wunschäußerung steht, kenne ich so gar nicht (kommt vielleicht in der Oberstufe, wenn die Schüler die Fahrt mit organisieren) - hier gibt es einen Rhythmus, wann welche Klassen wohin fahren (Berge, Skifreizeit, Berlin-Fahrt...), meist ist im Oktober schon die Anmeldung, Anzahlung und Reservierung fällig, da ist gar nicht die Zeit, zu diskutieren, ob Ernährungszustand, Schuhwerk, Hormonzyklus oder ein weiteres anwesendes Kind des Lehrpersonals den Eltern recht ist, vom grundsätzlich Unangemessenen abgesehen.

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Re: Ich fände es sehr merkwürdig...

Antwort von Jeckyll am 27.08.2014, 22:14 Uhr

Tja, und ich fände es merkwürdig wenn man sein eigenes Kind selbstverständlich zu einer Dienstreise (und in meinen Augen ist eine klassenfahrt das für einen Lehrer) mitnimmt und es nicht mal für nötig hält die Eltern frühzeitig darüber zu informieren.

Und es ist eine Sache ob ich einem Lehrer zutraue die Verantwortung für eine Klasse (und ganz besonders mein Kind, welches mir naturgemäß am nächsten steht) zu übernehmen oder ob ich das auch noch tue wenn das Kind des Lehrers (welches ihm naturgemäß am nächsten stehen sollte) mitfährt.

Und wir reden hier nicht von einem Tagesausflug sondern von einer einwöchigen Reise mit nicht kurzen Fahrzeiten.

Kann ein Lehrer aus privaten Gründen keine Klassenfahrt möglich machen hätte ich dafür mehr Verständnis als dafür dass ich als Mutter "alles zu akzeptieren habe" was es dem Lehrer leichter oder erst möglich macht auf klassenfahrt zu gehen.

Ich finde nicht dass Lehrer einen anderen Status haben sollten als Zimmermädchen, Zahnärzte oder Busfahrer. Jeder hat seinen Job und muss sein Privatleben organisieren oder eben seinen Job dem Privatleben anpassen.

Jeckyll

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von didi777 am 27.08.2014, 23:37 Uhr

Kann es sein, dass wir im gleichen Boot sitzen :-)
Es ist in der Tat so:

1. an unserer Schule (Berlin) sind keine Klassenfahrten vorgeschrieben, es liegt im Ermessen des Lehrers, ob er das macht
2. die Lehrerin hat bereits vor 2 Jahren Amrum angekündigt und hat sich durch keine anderen Vorschläge davon abbringen lassen
3. bei der Planung vor über 6 Monaten hatte sie in keinem Wort das eigene Kind erwähnt, im Gegensatz - in einem privaten Gespräch hieß es, dass der Sohn sehr anhänglich sei und es wird ihm gut tun, wenn sie paar Tage getrennt wären - dies war sicherlich nur, um uns Eltern von der Vorstellung "abzulenken", sie würde mit dem Gedanken spielen ihn doch mitzunehmen. Gleichzeitig hatte sie dies sicherlich die ganze Zeit vor ohne uns darüber zu informieren. Somit hat sie uns jede Möglichkeit genommen, uns unsere Meinung dazu zu äußern
4. es sind mehrere Eltern, die große Bedenken haben, was "die Aufsichtspflicht und die Fürsorge" (so lauten die Vorschriften!!!) angeht - wenn das eigene Kind dabei ist, und es ist euch noch deutlich jünger als alle anderen, ist ihr Augenmerk natürlich an 1.Stelle auf ihn gerichtet. Was passiert, wenn es krank wird und abgeholt werden muß - wir sind über 500 km und über 8 Std. Autofahrt entfernt, wie soll das gehen??? Was macht sie, wenn eines unserer Kinder etwas passiert und sie rund um die Uhr den 4-jährigen im Schlepptau hat? Was ist mit den geplanten Ausflügen-Radtouren, große Wattwanderung, Strand etc. die für 11-12 jährige geplant sind, nicht für Kindergartenkinder? Und es heißt "Schülerfahrt"!!!!
5. an fehlender Betreuung für die 1 Woche liegt es nicht - Ehemann, 2 Omas, Babysitter, sicherlich Kindergartenfreunde und KiTa-Betreuung 7.30-17 vorhanden. Der Wille, dies zu organsieren fehlt - es ist nur der Wille da, mit ihm Urlaub auf Kosten der Klassenfahrt zu machen.

Na herzlichen Dank: 300€ damit unsere 6.Klässler 1 Woche lang Babysitten - da verzichten wir gern darauf!!!
Sehr schade nur für unsere Kinder, die sich auf die Reise gefreut haben und dies auch verdient hätten als Abschluß ihrer Grundschulzeit!!!

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von Jeckyll am 28.08.2014, 6:47 Uhr

Nein, wir sitzen nicht im gleichen Boot. Alle vier "HauptfachLehrerinnen" die meine beiden kinder haben sind jung und haben selbst Kinder. Diese sind bei weihnachtsfeiern, St. Martinsumzügen und Co dabei. Finde ich völlig in Ordnung, denn das sind Aktionen die nur wenige Stunden dauern und die Aufsichtspflicht sowieso bei den Eltern liegt.

Keine der Lehrerinnen kam bisher auf die Idee das eigene Kind auf klassenfahrt mitzunehmen bzw. so etwas würde ich ihnen nicht zu trauen. Aber bei uns im tiefsten Süden gibt es auch nicht eine so ausgeprägte Klassenreisekultur wie in den neuen Bundesländern. Eine Woche so weit weg in der sechsten Klasse gibt es nicht.

Euch alles gute.

Jeckyll

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Re: Klassenfahrt mit eigenem Kind???Rechtliches...

Antwort von Namens-Fee am 28.08.2014, 8:28 Uhr

Ich kenne nicht den rechtlichen Hintergrund, sehe aber überhaupt kein Problem dabei und auch keine Gefahren!
Vermutlich werden die 6.-Klässler den Zwerg betüddeln ohne Ende und selber nicht als "Fremdkörper" warnehmen,

Ich kenne es von meinen Kinder aus Sportvereinen, Jugendfeuerwehr usw., dass auf Ausfahrten selbstverständlich (!!!) die Kinder der Betreuer mitfahren - diese machen das in ihrer Freizeit (auch Lehrer sind nicht zu einem 24-Stunden-Tag über eine Woche verpflichtet), warum sollten sie dann ihre Kinder noch fremdbetreuen lassen? Es gab weder mit 3, 4-, 5-jährigen ein Problem, ganz im Gegenteil, es war immer eine Bereicherung für alle!

Was würdet Ihr eigentlich bei größeren Klassen machen? Bei 20 Kindern fahren zwei Betreuer mit, bei 30 aber auch...

LG Fee

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von Häsle am 28.08.2014, 12:00 Uhr

Ich glaube, dass es den Kindern total egal wäre, wenn ihr Eltern deshalb nicht so ein Theater machen würdet.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich einer der Sechstklässler beim Rumblödeln oder Coolsein verletzt, ist vermutlich größer als die einer schweren Erkrankung des Vierjährigen.

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von Makri am 28.08.2014, 15:42 Uhr

Reise??? Urlaub???
Fahr mal auf Klassenfahrt als Begleitung, Urlaub ist das nicht...

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von Makri am 28.08.2014, 15:42 Uhr

Reise??? Urlaub???
Fahr mal auf Klassenfahrt als Begleitung, Urlaub ist das nicht...

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 28.08.2014, 16:32 Uhr

Wenn für das Kind ein eigener Betreuer mitfährt hätte ich damit kein Problem. Aber die Lehrerin (oder der Lehrer) kann m.E. seinem Job nicht gerecht werden, wenn das eigene Kind mit fährt. Da liegt der Focus ganz klar nicht bei der Beaufsichtigung einer Bande von Fast-Teenies.

Mein Chef würde mir was husten, wenn ich auf unser Kick-Off meinen Sohn mit nehmen würde.
Entscheidet sich ein Lehrer auf Klassenfahrt zu fahren, dann ist es sein Job. Und zwar dann 5 Tage/24 Stunden lang.

Wie die Finanzierung hier aussieht weiß ich nicht. Aber die Schule hat festgelegt, dass ALLE 4. Klassen eine Woche auf Klassenfahrt fahren. Das weiß also jeder Lehrer, der eine Klasse übernimmt bereits im Voraus.

Gerade wenn man nicht AE ist, kann der Vater (oder die Mutter) sich m.E. eine Woche Urlaub nehmen um die Betreuung zu sichern. Müssen andere Arbeitnehmer auch.

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Re: Bitte Thema beenden...

Antwort von didi777 am 28.08.2014, 16:42 Uhr

...leider haben viele meine Anfrage nicht verstanden/mißverstanden und manche reagieren recht angegriffen - ist mir recht schleierhaft, dass Menschen immer so emotional sein müssen und nicht versuchen sachlich zu bleiben.
Wie auch immer, ich finde, das Thema sollte damit beendet werden, wenn jemand Klärungsbedarf hat, kann gern einen eigenen Beitrag erstellen.
Danke!

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von Kalleleo am 28.08.2014, 17:28 Uhr

Das die Lehrkraft nur den üblichen Stundenumfang einer normalen Schulwoche bezahlt bekommt wisst Ihr schon alle?

Seltsam das man sich hier aufregt und gleichzeitig es selbstverständlich findet das Lehrer unentgeltlich sich die Nächte um die Ohren schlagen müssen.

Der Vergleich mit anderen Berufsformen hakt.
Möchte mal sehen was los wäre wenn täglich 12 Überstunden geleistet werden müssen,die nicht bezahlt werden.
Aber das interessiert wohl niemanden.
Das macht die schöne Vorstellung der bösen Lehrkraft kaputt.

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Re: @shinead

Antwort von didi777 am 28.08.2014, 17:36 Uhr

...ich sehe das auch so...zumal bei uns keine Pflicht für Klassenfahrten besteht und die Lehrerin im Alleingang zeitpunkt, Ort, Dauer der Fahrt entschieden hat. Und letztendlich auch nicht für nötig gehalten uns auch über den Sohn zu informieren... es ist mir unbegreiflich, dass Menschen einfach eine rosarote Brille aufsetzen, denke- ach, was ist schon dabei, wird doch alles gut gehen... und sich keinerlei Gedanken darüber machen, was passieren könnte bei unzureichender Aufsichtspflicht ...

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wer sagt denn dass lehrer das müssen???

Antwort von Jeckyll am 28.08.2014, 17:50 Uhr

Nicht einer hier hat geschrieben dass sie von Lehrern erwarten dass sie eine Woche klassenreise machen. Wobei es anscheinend aber durchaus von ihnen verlangt werden kann wenn die Reise bezahlt wird (so habe ich shinead verstanden).

Es gibt zwei Wege es zu sehen. Oder ICH sehe zwei Wege.

1. Es gehört zur Arbeit eines Lehrers klassenfahrten zu machen. Dies ist ein ganz gewöhnlicher Teil ihrer Stellenbeschreibung und somit schlichtweg Pflicht, wie auch ein Elternabend. WENN dem so ist (das weiß ich nicht) gibt es doch überhaupt keine Diskussion ob ein Lehrer berechtigt ist seine eigenen Kinder mitzunehmen. Oder es sollte zumindest nicht selbstverständlich sein und vorher abgesprochen werden.

Oder aber

2. Es ist reines privatvergnugen der Lehrer wenn sie eine klassenfahrt begleiten. Sie tun das alles freiwillig und ohne eigenen nutzen. Ich bin der Meinung wenn ich mein privatleben um eine "freiwillige diensterweiterung" herum organisieren kann ist es wunderbar. Bekomme ich das nicht hin (oder wäre es mir das persönlich nicht wert) ist es völlig in Ordnung zu sagen "sorry, ich kann mein Kind nicht so lange betreuen lassen, ich fahre nicht auf klassenfahrt. Oder nicht gleich eine ganze Woche".
Aber auch Frage ich mich mit welchem Recht es "selbstverständlich" sein sollte eigene Kinder mitzubringen und es nicht mal vorher erwähnt zu haben.

Und dass auch von anderen berufen erwartet wird sich auch außerhalb ihrer Dienstzeit ohne Bezahlung zu engagieren zeigt eine Diskussion vor einigen Wochen im kigaforum. Dort fanden einige es unmöglich dass Erzieher sich nicht selbstverständlich an basaren und Co beteiligen. Auch ohne extrabezahlung.

Jeckyll

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Re:vielen Dank, Jeckyll! Sehr treffend formuliert!!!

Antwort von shinead am 28.08.2014, 17:59 Uhr

>>Der Vergleich mit anderen Berufsformen hakt.

Warum?

In anderen Jobs wird eben auch mal verlangt an einer Schulung/Veranstaltung außer Haus teilzunehmen, die auch den üblichen Stundenumfang (der bezahlt wird) sprengt.
An unserer Schule kommt das wie gesagt alle 4 Jahre einmal vor. Bleibt also etwas mehr als 1.25 Tage pro Jahr heruntergebrochen.
Die Kick-Offs/Schulungen die ich kenne entsprechen der Dauer oder sind gar länger oder häufiger. Ein solches "Engagement" dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen. Das es in einem Jahr dann für Lehrer "dicke" kommt, liegt an der Jobbeschreibung. Sorry, die Krankenschwester sollte auch über den Schichtdienst nicht meckern.

Auf Klassenfahrten gibt es eine feste Bettruhe. Dann ist der Lehrer "nur noch" auf Abruf. Zwischen 21 und 7 Uhr geht es also ruhiger oder ruhig zu.

Wenn der Arbeitgeber die Klassenfahrt nicht zahlt, muss man ja auch nicht fahren. Vielleicht für unmotivierte Lehrer die bessere Alternative.

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Also shinead, wie kannst du nur!!!!!

Antwort von Jeckyll am 28.08.2014, 18:18 Uhr

Es gibt so gut wie keine unmotivierten Lehrer! Fast alle arbeiten über 50 std in der Woche für einen Hungerlohn! Und das nur, damit sie den Kindern was gutes tun. Reine selbstlosigkeit ist die Motivation fast jeden Lehrers!

Lehrer die sich pädagogisch oder menschlich auch mal daneben benehmen sind absolute Ausnahme und kaum vorhanden!

Also bitte....

Jeckyll

Es gibt aber noch zahllose andere Berufsgruppen die für ihr Engagement an der Menschheit leider gnadenlos unterbezahlt sind. Gerade aktuell Anwälte und Piloten. Aber das nur am Rande ;)

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Wieso lese ich nur

Antwort von Kalleleo am 28.08.2014, 20:59 Uhr

eine große Menge Frust aus Deinem Beitrag?

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Ist die Aufsichtspflicht denn unzureichend?

Antwort von Pelopeia am 28.08.2014, 22:45 Uhr

Ich denke das ist doch der Dreh- und Angelpunkt.
Aber zur Aufsichtspflicht und der Anzahl der Aufsichtspersonen gibt es ja je nach Alter der Schüler Vorgaben und da muss selbstverständlich auch das Kind der Lehrerin miteinberechnet werden.

Nur zu einem der vielen Vorurteile: Meiner Erfahrung nach vernachlässigen Pädagogen ihre Kinder in Gruppen tendenziell eher, weil sie (unbewusst) Angst haben der Bevorzugung beschuldigt zu werden. Dazu gab es auch vor ein paar Jahren mal ne Studie.

Du hast nach rechtlichen Aspekten gefragt, aber ich habe das Gefühl die Unzufriedenheit ist eher auf der persönlichen Ebene.
Vielleicht klärt es sich ja bei dem Elternabend. Aber die Unzufriedenheit mit der Lehrerin / ihrer Planung / der Kommunikation und die vielen Befürchtungen stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zu der Sache selbst, zumal es ja anscheinend mit dem Dienstherren abgeklärt ist. Unterstellungen a la " der Wille fehlt" "will Urlaub machen" "keinerlei Gedanken gemacht" etc. verhindern jeden lösungsorientierten Austausch. Hoffentlich bekommt ihr das gemeinsam hin und eure Kinder können noch eine gute Zeit haben.

Vielleicht ist das ein Anstoß für die Schule eine allgemeingültige Entscheidung zu treffen. Bei uns sind die eigenen Kinder während der Dienstzeit per se verboten. Führt halt dazu, dass schneller mal Unterricht ausfällt oder getauscht werden muss oder eben keine Schulübernachtung, etc. gemacht werden kann.

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Häsle, das denke ich auch...

Antwort von MM am 28.08.2014, 23:08 Uhr

... und kann aus Erfahrung sagen, dass die Kinder i.d.R. wirklich kein Problem sehen - und hier zum Glück offensichtlich auch die Eltern nicht.

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gebranntes Kind

Antwort von Jeckyll am 29.08.2014, 16:05 Uhr

Ich dachte immer Lehrer wie meine eigene in der Grundschule wären die Ausnahme. Von fünf Lehrern, an die ich mich erinnere hatten drei den Beruf völlig verfehlt.

Aber ich dachte das war vor dreißig Jahren auf dem Dorf eben so.

Leider haben mir von fünf Lehrern, die mein Sohn in den letzten drei Jahren hatte, drei gezeigt, dass auch diese besser keine Lehrer hätten werden sollen.

Die anderen machen ihre Arbeit mit viel Freude, Einfühlungsvermögen und großem Respekt für die Kinder. Das kann man sehen und spüren. Dafür bin ich sehr dankbar.

Es gibt eben solche und solche. Und leider habe ich bisher mehr akzeptabel bis schlechte Lehrer kennen gelernt als gute.

Jeckyll

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Rechtliches !!!

Antwort von nicole1013 am 29.08.2014, 18:44 Uhr

Das habe ich dazu gefunden

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

es gibt weder Vorschriften, die es verbieten, noch Vorschriften, die dem Lehrer einen Anspruch auf Mitnahme des eigenen Kindes geben. Dementsprechend hängt es vollständig von der Klasse ab, ob sie ein klassenfremdes Kind mitnehmen will oder nicht. Allerdings sollte es auch mit der Schulleitung ebgeklärt werden, falls die Schule Versicherungen abgeschlossen hat, kann es da eventuell haken.

Die einzig relevanten Vorschriften sind die bezüglich der Aufsichtspflicht. Der Lehrer muß trotz der Mitnahme des eigenen Kindes in der Lage sein, die Aufsichtspflicht vollständig erfüllen zu können, d.h. das eigene Kind darf den Lehrer nicht ablenken. Auch darf das eigene Kind nicht zur Gefahr werden, beispielsweise aufgrund einer ansteckenden Krankheit oder ähnlichem.

Ich rege daher an, es mit der Klasse und der Schulleitung genau zu besprechen und deren Zustimmung einzuholen.

Bitte stellen Sie solange Nach- und/oder Verständnisfragen, bis Sie zufrieden sind. Es ist nicht notwendig, die Antwort mit "Habe Rückfragen" zu bewerten, es reicht aus, die Rückfragen einfach zu stellen.

Wenn Sie keine Nach-/Verständnisfragen mehr haben und mit der Antwort zufrieden sind, bitte ich um eine positive Bewertung, um die Bezahlung zu ermöglichen.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Link
http://www.justanswer.de/anwalt/7svwv-hallo-darf-ein-klassenlehrer-sein-kind-mit-auf-die-klassenfahrt.html

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Rechtliches: Genau so ist es

Antwort von momworking am 29.08.2014, 23:13 Uhr

Es gibt da keine verbindlichen Gesetze oder Verordnungen.

Es muss allerdings mit der SL abgesprochen sein.

Die KLin (AE) meiner Ältesten hat ihre Tochter (Kleinkind) immer mitgenommen. Egal wohin. Nur am Schulvormittag war sie nicht dabei.
Allerdings war auch immer ein Kindermädchen für das Kind dabei.

Ich fand das trotzdem nicht gut. Meiner Tochter hat es allerdings nix ausgemacht.

LG
Annette

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Re: Rechtliches: Genau so ist es

Antwort von Annika06 am 30.08.2014, 8:08 Uhr

die Lehrerin meiner Tochter nimmt auch ihre Kinder (3 und 5 Jahre) immer mit wenn es Veranstaltungen, Ausflüge etc. gibt die länger gehen als ihre übliche Anwesenheitszeit wäre (Ganztagsklasse mit 2 Lehrerinnen)
das war jetzt bei 2 Wandertagen der Fall, bei der Faschingsparty und beim Sportfest
es war überhaupt kein Problem und meine Tochter hat das auch überhaupt nicht gestört, im Gegenteil

ich finde es sogar toll dass es solche kinderfreundlichen Arbeitsplätze gibt...

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Urlaub auf Kosten der Klassenfahrt?????

Antwort von sumse am 30.08.2014, 21:40 Uhr

Au ja, die Lehrerin kann sich sicherlich keinen privaten Urlaub leisten und dachte sich, hier Angenehmes mit Dienstlichem verbinden zu können. Ein toller Wellnessurlaub mit 25 kompetenten Babysittern-das ist die Lösung! Frau Lehrerin legt sich derweil in den Liegestuhl. Herrlich.

Das mache ich auch.
LG sumse, Lehrerin, der ob dieser Betrachtungsweise schier die weiteren Worte fahlen.

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Hängt das nicht auch von der Person der Lehrerin ab?

Antwort von lastunicorn am 31.08.2014, 18:56 Uhr

Mir fallen sofort Lehrer und Lehrerinnen ein, bei denen ich mir vorstellen könnte, dass sie eine solche Situation locker meistern, während ich ebenso schnell ein paar Lehrkräfte aufzählen könnte, die so etwas schon ohne eine solche "Zusatzbelastung" kaum gebacken bekommen. Grundsätzlich sollten Eltern schon entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind dann mitfahren ließen. Eine so späte Ankündigung, wie sie im AP dargestellt wird, würde ich auch als unaufrichtig und unfair empfinden, da ja die Eltern vor vollendete Tatsachen gestellt werden und wohl auf den Kosten sitzen blieben, wenn sie ihr Kind nicht teilnehmen ließen...

Ein vierjähriges Kind braucht erheblich mehr Aufsicht als 12-jährige und läuft nicht mal eben so mit. Es ist doch Unsinn, dass ein Kind in dem Alter das gleiche Laufpensum ablegen kann wie Sechstklässler. Zudem geht die Fahrt auf eine Insel! Unsere Tochter hat gerade mit noch vier Jahren ihr Seepferdchen bestanden... sie kann deshalb noch lange nicht im Meer schwimmen. Und die kürzlich gemachte Wattwanderung ging auch an ihre konditionellen Grenzen, da der Schlick ja mal keine glatte Asphaltstraße ist.

Kurz: im AP geht es um ein 4-jähriges Kind und nicht um ein Kind in der 4. Klasse. Da wäre ich persönlich auch weniger beunruhigt. Aber so ist der Altersunterschied und der Betreuungsbedarf definitiv zu unterschiedlich.

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Re: Danke!

Antwort von didi777 am 01.09.2014, 0:38 Uhr

für die Meinung. ich sehe es ähnlich, dennoch bleibt es dabei - das Kind fährt mit.Wir können jetzt nur hoffen, dass alles gut geht und dass alle gesund nach Hause kommen.
LG

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Re: Rechtliches: Genau so ist es

Antwort von Vanessa1704 am 01.09.2014, 12:56 Uhr

Ich finde es auch ok, wenn Lehrerinnen ihre Kinder mitnehmen.Sie werden es aus einer Situation heraus tun, daß sie keine andere Betreuung haben.Die Alternative wäre, sie machen keine Klassenfahrten.6.klässler sind auch keine Babys mehr, die ständig bemuttert werden müssen und auch nicht wollen.

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