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Grundschule - Forum |
| Geschrieben von Caot am 03.02.2012, 10:44 Uhr. |
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keinen rechtlich-gesetzlcihen Anspruch auf......
.....eine Rechenschwäche. Insofern hat deine Lehrerin RECHT! Etwas anders ist LRS, da sind sich die Lehrer halt einiger. Es wird zwar für die Rechenschwäche auch gefordert....aber eben nur gefordert.
Wenn so viele Probleme auf einmal vorliegen wie bei Euch werdet Ihr sicherlich nicht umhinkommen den sonderpädagogischen Bedarf festzustellen. Ich denke, es ist keinem geholfen wenn das Kind sitzen bleibt, der Frust verstärkt wird, da die Lehrerin in Mathe nicht mit euch zieht.
Empfehlen würde ich Nachhilfe in Mathe...so das sich die Rechenschwäche stabilisiert. Erkundigt Euch beim Schulpsychologen oder Vertrauenslehrer was Ihr für Förderung anhand der vielen Diagnosen bekommen könnt. Nachhilfe alleine zahlen, das kann teuer werden.
Grüßle |
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- Dyskalkulie, ADS u. Konzentrationsstörung - Cat-6/12 02.02.12, 21:13
- hier MELD!!!!!!!!!!!! - melli19 02.02.12, 21:45
- Re: Dyskalkulie, ADS u. Konzentrationsstörung - Holzkohle 02.02.12, 23:41
- keinen rechtlich-gesetzlcihen Anspruch auf...... - Caot 03.02.12, 10:44
- Re: Dyskalkulie, ADS u. Konzentrationsstörung - LuAnJo 03.02.12, 13:16
- Re: Dyskalkulie, ADS u. Konzentrationsstörung - yacofred 03.02.12, 13:56
- Re: Dyskalkulie, ADS u. Konzentrationsstörung - yamyam74 15.02.12, 13:09
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