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Geschrieben von Emmi67 am 22.03.2017, 8:57 Uhr

Inklusionsschule/ Gerechtigkeit Nachteilsausgleiche

Wenn sie den Stoff nicht schaffen, der laut Lehrplan dran ist, dann kannst du dich beschweren. Dass allerdings andere Kinder die gleiche Note haben wie deine Tochter, ist kein Grund zu einer Beschwerde. Deine Tochter wäre ja nicht besser, wenn das andere Kind eine schlechtere Note hätte, oder? Wenn ihre Leistung gut ist, ist alles in Ordnung, auch wenn andere die gleiche Note haben. Hat sie eine 3 oder 4, muss sie mehr üben, auch wenn andere auch nur diese Note haben. Die Vergleicherei verstehe ich nicht.

 
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