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Geschrieben von Caot am 17.03.2017, 9:52 Uhr

in Deutschland ist das gesetzlich Quatsch.......

...ich kenne mich in Ö nicht aus, das vorweg, aber das man erst alleine fahren darf mit bestandener Fahrradprüfung, steht nirgendwo im Gesetz. Da steht nur, soweit ist das gesetzlich geregelt, das man ab 10 die Straße benutzen muss und vorher eben auf dem Fußweg fährt bzw. muss.

Alles andere, sind einfach behauptete Erklärungen der Lehrer, damit die Eltern Angst bekommen, es sei ja verboten.

Alles Unsinn, zumindest gesetzlicher Unsinn. Natürlich darf mir in D kein Lehrer verbieten mit dem Rad zur Schule zu kommen. Auch nicht in der Grundschule. Das bleibt alleinige Entscheidung der Eltern, wie ich/Kind mich auf öffentlichem Grund (fort-)bewegen darf.

 
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